Schwerpunktaktion zum Jugendschutz: Berliner Ordnungsämter wollen Gewerbe verstärkt kontrollieren
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Berlins Ordnungsämter wollen verstärkt Jugendschutzkontrollen in gewerblichen Einrichtungen durchführen – unter anderem auch zivil.
Um Kinder und Jugendliche vor dem Konsum von Genussmitteln mit Gefährdungspotential zu schützen, wollen Berlins Ordnungsämter verstärkt Kontrollen in und vor Einrichtungen durchzuführen. Hierfür sei eine berlinweite Schwerpunktaktion in der kommenden Woche geplant. Das kündigte das Bezirksamt Mitte am Mittwoch an.
Zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit gehören unter anderem die Aufenthaltsbestimmungen in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen oder Zutrittsbeschränkungen für Spielhallen und Wettbüros. Auch die Abgabe von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein und Sekt ist an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach dem geltenden Gesetz nicht erlaubt. Hierzu gehört ebenfalls das Rauchen in der Öffentlichkeit. Auch Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und elektronische Shishas „to go“ dürfen nur an Volljährige gegeben werden.
Ziel der Aktion sei es, „regelkonformes Verhalten zu fördern und damit den Jugend- und Nichtraucherschutz für die Allgemeinheit zu erhöhen“, hieß es aus dem Ordnungsamt. Die Ergebnisse der Aktion sollen in der Woche darauf bekannt gegeben werden. (abd)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de