Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Landeswahlleiter wartet auf Entscheidung aus Karlsruhe – und braucht dann die Berliner

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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Landeswahlleiter wartet auf Entscheidung aus Karlsruhe – und braucht dann die Berliner - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© Imago/Jens Schicke / Imago/Jens Schicke Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Landeswahlleiter wartet auf Entscheidung aus Karlsruhe – und braucht dann die Berliner

Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob die Wahl zum Bundestag in Berlin wiederholt werden muss – in vielen oder in allen Wahllokalen. Bei einem Ja bleiben nur 60 Tage Zeit für die Umsetzung. Doch das ist nicht das einzige Problem.

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Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler bereitet sich auf die Europawahl im Juni 2024 vor und nimmt gleichzeitig schon die mögliche Wiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag in den Blick. Sollte die Bundestagswahl in Berlin bald wiederholt werden müssen, sei mit erheblichen organisatorischen Herausforderungen zu rechnen, sagte er. „Ich muss mich als Landeswahlleiter bereits heute darauf einstellen, dass es möglicherweise noch in diesem Jahr eine Entscheidung in Karlsruhe dazu gibt.“ Danach blieben nur noch 60 Tage bis zum Wahltermin.

Die Berliner Bundestagswahl, die im September 2021 parallel zur Abgeordnetenhauswahl stattfand, soll nach einem Beschluss des Bundestags teilweise wiederholt werden. Die Bundestagswahl war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Unter anderem die Fraktionen von CDU/CSU und AfD, die eine umfangreichere beziehungsweise die vollständige Wiederholung der Wahl anstreben, haben eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss darüber noch entscheiden. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin wurden im Februar bereits komplett wiederholt.

„Wir stellen uns auf das Worst-Case-Szenario ein: eine vollständige Wiederholungswahl zum Bundestag in Berlin, weil wir einfach nicht wissen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird“, sagte Bröchler. „Wenn wir uns lediglich auf die kleinere Anzahl der Wahllokale einstellen würden und es käme doch zu einer vollständigen Wiederholungswahl, dann hätten wir enorme organisatorische Probleme“, so der Verwaltungswissenschaftler.

Er bereite sich zusammen mit seiner Geschäftsstelle und den Bezirken darauf vor, die Wiederholungswahl nach nur 60 Tagen durchzuführen, sobald das Bundesverfassungsgericht das Urteil gefällt habe. Dann müssen nicht nur die Wahllokale und Wahlurnen und ausreichend Stimmzettel zur Verfügung stehen, sondern beispielsweise auch genügend Wahlhelfer.

„Es ist eines der ganz großen Probleme, dass wir die Wahlhelfenden nicht suchen können, ohne den Termin der Wahl zu kennen“, sagte Bröchler. Die Bezirke schauten schon einmal, wer beim letzten Mal geholfen habe und möglicherweise auch diesmal infrage komme.

„Ansonsten müssen wir am Tag des Urteils an die Öffentlichkeit gehen und die Berlinerinnen und Berliner bitten, uns zu unterstützen“, sagte Bröchler. „Es ist noch mehr auf Kante genäht als bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl, als wir 90 Tage bis zum Wahltermin Zeit hatten.“

Der frühere, rot-grün-rote Senat hatte für die Organisation der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und der möglichen Wiederholung der Wahlen zum Bundestag 39 Millionen Euro eingeplant. Die Frage ist, ob in dem Topf noch genug drin ist. „Wie viel schon ausgegeben wurde, können wir noch nicht genau sagen, die Bezirke rechnen noch“, sagte Bröchler. Wenn es nur eine teilweise Wiederholung der Wahl zum Bundestag gebe, könnte das klappen, so der Landeswahlleiter. „Für eine vollständige Wiederholungswahl reicht das Geld nicht mehr aus.“ (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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