Prozess zu Silvester-Krawallen in Berlin: 23-jähriger mutmaßlicher Böllerwerfer zu Bewährungsstrafe verurteilt
© picture alliance/dpa/Paul Zinken Update Prozess zu Silvester-Krawallen in Berlin: 23-jähriger mutmaßlicher Böllerwerfer zu Bewährungsstrafe verurteilt
Am Amtsgericht Tiergarten hat es den ersten öffentlichen Prozess zur Berliner Silvesternacht gegeben. Ein 23-Jähriger soll einen Polizisten angegriffen haben.
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Nach den Silvester-Krawallen in Berlin ist ein 23-Jähriger zu acht Monaten Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass der junge Mann in der Silvesternacht absichtlich einen Böller in Richtung eines Polizisten warf. Das Gericht verurteilte ihn wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Es war der erste öffentliche Prozess zu den Krawallen.
Der 23-Jährige hatte im Prozess zugegeben, einen Knaller geworfen zu haben. Dieser sei aber versehentlich vor dem Polizisten gelandet. Einen gezielten Angriff bestritt er. „Ich habe mich bei ihm entschuldigt“, betonte der Angeklagte. Er habe dem Polizisten seine Personalien genannt und sei davon ausgegangen, dass die Angelegenheit damit erledigt sei.
Der Polizist hatte die Feuerwehr beim Löschen eines Brandes in Berlin-Wedding unterstützt. Er habe den Böller aber geistesgegenwärtig weggekickt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der 36 Jahre alte Polizist blieb unverletzt. Vor Gericht schilderte der Beamte, der Böller sei zwischen seinen Beinen gelandet. Er glaube nicht, dass der Böllerwurf aus Versehen geschah, sagte der Polizist.
Der Angeklagte gab an, er sei in der Silvesternacht mit seiner Familie auf der Straße im Stadtteil Gesundbrunnen und etwas alkoholisiert gewesen. Er selbst habe keine Feuerwerkskörper gekauft. Den Böller habe er aus einem Paket genommen, schilderte der 23-Jährige.
Mehr als 110 Verfahren bei Berliner Staatsanwaltschaft
Die Fälle zu den Silvester-Krawallen werden bei der Staatsanwaltschaft von einer Abteilung bearbeitet, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst. Dies soll zu einer zügigen Bearbeitung der Fälle beitragen, die nach den Vorfällen von vielen Politikern gefordert worden war.
In der Nacht zum Neujahrstag gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war die Hauptstadt. Der Berliner Staatsanwaltschaft liegen dazu nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 110 Verfahren vor. Weitere Fälle würden noch von der Polizei bearbeitet.
Die Staatsanwaltschaft habe bislang in 18 Fällen Anklage erhoben. Zudem habe sie sechs Strafbefehle beantragt, zwei davon seien rechtskräftig. Die Vorwürfe lauten demnach tätlicher Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz. Laut Behörde wurden 45 Verfahren eingestellt.
Beim Amtsgericht Tiergarten sind nach Angaben einer Sprecherin weitere Prozesse vor allem im Juni und August geplant. (dpa)
- Feuerwehr
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de