Prozess um getötete Fünfjährige: Berliner Staatsanwaltschaft beantragt Haft und Psychiatrie für Babysitter

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Prozess um getötete Fünfjährige: Berliner Staatsanwaltschaft beantragt Haft und Psychiatrie für Babysitter

© Lydia Hesse/Tagesspiegel

Prozess um getötete Fünfjährige: Berliner Staatsanwaltschaft beantragt Haft und Psychiatrie für Babysitter

Gökdeniz A. soll im Pankower Bürgerpark ein Mädchen erstochen haben. Laut Verteidigung bildete er sich eine Liebesbeziehung zur Mutter des Opfers ein. Nun soll das Urteil fallen.

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Für den Tod der fünfjährigen Anissa sei zweifellos der Angeklagte verantwortlich, sagte die Staatsanwältin. Gökdeniz A. habe im Bürgerpark Pankow mit einem Messer auf das Mädchen eingestochen, er sei des Totschlags schuldig zu sprechen. Sie halte den 20-Jährigen derzeit für gefährlich für die Allgemeinheit.

Neun Jahre Jugendstrafe sowie Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragte die Staatsanwältin am Donnerstag. Das Berliner Landgericht will am Dienstag ein Urteil verkünden.

Gökdeniz A., ein Bekannter der Familie, der ab und zu auf die Fünfjährige und deren drei jüngere Schwestern aufgepasst hatte, soll das Mädchen am 21. Februar dieses Jahres getötet haben. Damals war er zunächst allein mit Anissa und ihren Geschwistern auf einem Spielplatz. Mit der Fünfjährigen an der Hand ging er dann weg.

Später behauptete A., er sei mit ihr unterwegs gewesen, weil sie auf Toilette musste. Sie sei im Bürgerpark weggelaufen. Im Prozess schwieg der damals 19-Jährige.

Gegen 17.30 Uhr fanden eine Anwohnerin und ihre Tochter das leblose Kind. Anissa starb in einem Krankenhaus. Spuren an der Jacke und den Schuhen von A. sowie weitere Beweismittel hätten ihn überführt, so die Staatsanwältin.

Das Motiv allerdings habe im Prozess nicht geklärt werden können. Sie halte emotionale Überforderung für möglich. Von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten, bei dem eine Intelligenzminderung vorliegt, sei auszugehen.

Die Verteidiger sprachen sich gegen eine Unterbringung aus. Eine Jugendstrafe sei zu verhängen. A. habe sich eine Liebesbeziehung zu Anissas Mutter eingebildet. Als sie ihn am Tattag mit den Kindern wegschickte, sei ihm „klar geworden, dass es nicht klappt“. Diese Frustration und Schwierigkeiten mit seinen Eltern hätten zur Tat geführt.

  • Pankow

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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