Nach Angriff auf Journalisten bei Querdenker-Demo: Rechtsextremist in Berlin zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt
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Tagesspiegel-Reporter Julius Geiler war im Dezember 2021 bei einer Querdenker-Demonstration attackiert worden. Nun ergingen Urteile gegen zwei Männer.
Nach einer Attacke auf einen Journalisten bei einer Demonstration von Querdenkern, Coronaleugnern und Rechtsextremisten sind zwei Männer verurteilt worden. Gegen Marcel J. ergingen zwei Jahre und vier Monate Haft. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 32-Jährigen aus Hamburg am Freitag des räuberischen Diebstahls und der Körperverletzung schuldig.
Gegen den Mitangeklagten Jasper G. aus Schleswig-Holstein erging eine Geldstrafe von 9600 Euro (120 Tagessätze zu je 80 Euro). Er wurde der versuchten Nötigung sowie versuchten Körperverletzung schuldig gesprochen.
Bei der Demonstration des Querdenker-Milieus am 4. Dezember 2021 in Friedrichshain habe J. dem Tagesspiegel-Reporter Julius Geiler, der über das Geschehen berichten wollte, das Handy entrissen, stand für das Gericht fest.
Es sei zu einer Rangelei gekommen. Der 24-jährige G. soll laut Anklage versucht haben, Augenzeugen fernzuhalten. Die beiden Angeklagten hatten die Vorwürfe bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Marcel J. war einschlägig vorbestraft
Laut Anklage soll J. soll in einem Überraschungsmoment das Mobiltelefon des Journalisten entrissen haben. Er habe dem Mann einen Stoß vor die Brust versetzt und sei mit dem Handy davongerannt. Der Reporter und ein weiterer Zeuge hätten J. allerdings verfolgt. Auf der Fahrbahn der Straßmannstraße sei J. eingeholt worden. Der Reporter habe das Handy wieder an sich bringen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gegen den Hauptangeklagten gefordert. Bei Marcel J., der dem rechten Spektrum zugerechnet wird, handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann. Er war in der Vergangenheit mehrmals durch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung auffällig geworden.
Aktuell sitzt er wegen eines weiteren Verfahrens in Untersuchungshaft. Im Fall des Mitangeklagten hatte der Staatsanwalt eine Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung verlangt. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de