Missbrauch in einer Wohngruppe: Öffentlichkeit vom Prozess gegen Pfleger in Berlin ausgeschlossen
© imago/STPP Missbrauch in einer Wohngruppe: Öffentlichkeit vom Prozess gegen Pfleger in Berlin ausgeschlossen
Ein 34-jähriger Pfleger soll kranke Frauen und Männer in einer Wohngruppe missbraucht haben. Jetzt hat der Prozess gegen ihn begonnen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Am Berliner Landgericht hat ein Prozess gegen einen Heilerziehungspfleger wegen sexuellen Missbrauchs in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung begonnen. Dem 34-Jährigen werden 71 Übergriffe zur Last gelegt.
Von den Taten sollen drei Frauen und drei Männer betroffen gewesen sein. Auf Antrag der Nebenklage-Vertreterinnen hat das Gericht noch vor Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Verteidiger kündigte am Rande der Verhandlung an, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen werde.
Der 34-Jährige muss sich unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses verantworten. Er soll zwischen Juli 2020 und August 2022 verschiedene sexuelle Handlungen an sechs Bewohnern der Einrichtung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in Berlin-Biesdorf vorgenommen haben.
Die mutmaßlichen Opfer im Alter von 32 bis 46 Jahren sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen ihrer Beeinträchtigungen „allenfalls eingeschränkt“ in der Lage gewesen sein, einen konkreten Willen zu bilden oder zu äußern. Der Pfleger soll das ausgenutzt haben. In 47 der angeklagten Fälle gehe die Staatsanwaltschaft von Vergewaltigung aus, in elf Fällen von sexueller Nötigung. Seit knapp acht Monaten sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Im vergangenen Jahr geriet der Mann aufgrund von Informationen einer US-Organisation, die sich für vermisste und ausgebeutete Kinder einsetzt, erneut in den Fokus der Ermittler. Als es bei dem Pfleger wegen des Verdachts des Verbreitens von Kinderpornografie zu einer Durchsuchung kam, seien die Ermittler des Landeskriminalamtes auf Dateien zu den Geschehnissen in der Wohngruppe gestoßen.
Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) haben Fotos und Videos zu den Übergriffen sichergestellt, wie die Berliner Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung mitteilte. Nach den Angaben ist der Mann wegen des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften rechtskräftig vorbestraft. 2020 sei eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gegen ihn ergangen.
Die Staatsanwaltschaft will nun neben einer Verurteilung auch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung erwirken.
Vier weitere Prozesstage bis zum 4. Mai sind geplant. (dpa)
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de