Droht eine Klagewelle?: Allein in NRW bereits über 700.000 Einsprüche zur Grundsteuer

0 41

Droht eine Klagewelle?: Allein in NRW bereits über 700.000 Einsprüche zur Grundsteuer - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Jens Büttner Droht eine Klagewelle?: Allein in NRW bereits über 700.000 Einsprüche zur Grundsteuer

Die Kontroverse über die Einführung der neuen Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen hält weiter an. Die Anzahl der Einsprüche wächst.

Die Unzufriedenheit über die Neufestsetzung der Grundsteuer in NRW scheint kein Ende zu zeigen: Die Anzahl der Einsprüche gegen bereits erlassene Grundsteuerbescheide hat einen neuen Höchststand erreicht, wie die „Westfälische Rundschau“ berichtet. Zudem gibt es die erste Klage gegen einen Festsetzungsbescheid.

Diese Informationen stammen aus der Antwort des NRW-Finanzministers Marcus Optendrenk (CDU) auf eine noch nicht veröffentlichte parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion, die der „WAZ“ vorliegt.
714.000 Einsprüche bis Ende Mai bei den Finanzämtern eingegangen. Damit habe sich die Zahl seit Ende des ersten Quartals 2023 fast verdoppelt. FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel rechnet am Ende sogar mit rund einer Million Einsprüchen. „Dieses Chaos hilft niemandem und gefährdet Steuergerechtigkeit in anderen, wichtigeren Bereichen der Finanzverwaltung, wenn das Personal sich fast nur noch um den Grundsteuerstreit kümmern kann“, sagte er gegenüber der „WAZ“.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat jüngst den durch die Reform der Grundsteuer verursachten Arbeitsaufwand in den Finanzämtern als „unerträglich“ bezeichnet. Kritiker:innen befürchten, dass dies nur der Beginn einer ganzen Reihe von Klagen sein könnte. „Ohne eine Kursänderung der Regierung wird der Protestwelle in den Finanzämtern bald eine Klagewelle vor Gericht folgen“, so Witzel. Er warnt vor einem „Zusammenbruch“ der Finanzverwaltung.

Die FDP im Landtag fordert Optendrenk dazu auf, umstrittene Steuerbescheide ruhend zu stellen und einem in anderen Bundesländern bereits üblichen Musterprozess zuzustimmen. Aktuell muss jeder, der gegen seinen Grundsteuerbescheid vorgehen will, selbst klagen, sobald sein Einspruch abgelehnt wurde. (Tsp)

Zur Startseite

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.