Bundesregierung nennt Zahlen zur Austauschpflicht: Millionen alte Heizungen müssten 2024 ausgewechselt werden

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Bundesregierung nennt Zahlen zur Austauschpflicht: Millionen alte Heizungen müssten 2024 ausgewechselt werden

© dpa/Christian Charisius Bundesregierung nennt Zahlen zur Austauschpflicht: Millionen alte Heizungen müssten 2024 ausgewechselt werden

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz sieht eine Altersschwelle von 30 Jahren vor. Die Bundesregierung beschwichtigt jedoch und verweist auf Ausnahmeregelungen bei der Austauschpflicht.

Rund vier Millionen Öl- und Gas-Heizungsanlagen von Wohngebäuden in Deutschland werden nach Angaben der Bundesregierung allein im kommenden Jahr das Alter der gesetzlichen Austauschpflicht von 30 Jahren erreichen.

Einer Antwort der Bundesregierung auf ein Schreiben der Unionsfraktion zufolge überschreiten rund 1,9 Millionen Ölheizungen und 2,1 Millionen Gasheizungen die Altersschwelle im bisherigen Gebäudeenergiegesetz, berichtet die Zeitung „Augsburger Allgemeine“.

Allerdings müsse nur ein Teil davon wegen zahlreicher Ausnahmen in dem Gesetz tatsächlich ausgetauscht werden, erklärte die Bundesregierung.

Der Unions-Energieexperte Andreas Jung warnt angesichts der hohen Zahlen vor einem Ansturm auf neue Öl- und Gasheizungen bei weiterer Unklarheit über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Der hohe Bestand an alten Heizungen zeige das Ausmaß des Handlungsbedarfs und der Verunsicherung einer großen Zahl an Wohnimmobilienbesitzern und Mietern.

„(Wirtschaftsminister) Robert Habeck muss jetzt an die Grundfesten seiner Wärme-Pläne, allein mit dem Drehen an ein paar Schrauben des Heizungsentwurfs ist es nicht getan“, sagte Jung.

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Die FDP hatte am vergangenen Dienstag verhindert, dass ein vom Kabinett beschlossener und weiterführender Gesetzentwurf von Habeck und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) im Bundestag eingebracht werden kann.

Er sieht im Kern vor, dass neue und ausgetauschte Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.

Die Koalition hatte gemeinsam beschlossen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, was nun zunehmend fraglich erscheint. Habeck sagte, Verbesserungen bei den Übergangsfristen könnten geprüft werden. (Reuters)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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