Wenn Tierbesitzer sich trennen: Taugt das Wechselmodell für den Hund?

© Bearbeitung: Tagesspiegel / Unsplash Wenn Tierbesitzer sich trennen: Taugt das Wechselmodell für den Hund?

Wenn zwei Menschen auseinandergehen, vermissen sie oft das einst gemeinsame Haustier. Wäre da ein verändertes Umgangsrecht keine gute Lösung? Drei Experten geben ihre Einschätzung.

Ein Gericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal sprach einem Mann nach der Trennung von seinem Partner ein Umgangsrecht mit dem Hund zu. Müssen wir ein Wechselmodell für Haustiere einführen? Das erklären uns drei Expert:innen in unserer Kolumne „3auf 1“. Alle Folgen von „3 auf 1“ finden Sie hier.

Es muss eine Lösung für beide Partner gefunden werden

Gianna Chiappa ist Rechtsanwältin und setzt sich insbesondere für den Tierschutz ein. Sie hat vor Gericht in einem Fall durchgesetzt, dass ein Hund in zwei Haushalten leben darf.

Das Landgericht Frankenthal hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschieden: In manchen Fällen kann nach einer Trennung von nicht verheirateten Partnern ein „Umgangsrecht“ für den Hund zugesprochen werden.

Solange nicht bei einem der Expartner das Tierwohl gefährdet wird, muss eine Lösung gefunden werden, die beiden eine Nutzung des Tieres ermöglicht.

Gianna Chiappa

Anders als bei verheirateten Paaren, bei denen einem im Streitfall bei der Scheidung der Hund zugesprochen wird, sind unverheiratete Paare oft Miteigentümer mit gleichen Rechten und bleiben das nach der Trennung auch.

Solange nicht bei einem der Expartner das Tierwohl gefährdet wird, muss eine Lösung gefunden werden, die beiden eine Nutzung des Tieres ermöglicht. Eine hälftige Teilung oder Verkauf des Tieres kommt hier üblicherweise nicht in Betracht.

In diesem Falle wurde der Expartner unseres Mandanten, der den Hund entgegen der getroffenen Absprache einfach einbehalten hat, zur Zustimmung zu einer Verwaltungs- und Nutzungsregelung verurteilt, die beide Parteien zu einer gleichberechtigten Nutzung berechtigt – in diesem Fall ähnlich einem Wechselmodell.

Dog-Sharing kann nur eine Ausnahme sein

Katrin Umlauf, Fachreferentin für Heimtiere und Hundeexpertin beim Deutschen Tierschutzbund, Einrichtungsleiterin des Tierschutzzentrums Weidefeld des Deutschen Tierschutzbundes und Biologin. Sie meint, ein Wechselmodell ist nicht im Interesse des Tieres.

Dass zwei Haushalte sich langfristig einen Hund ‚teilen‘, ist aus Tierschutzsicht nicht zu befürworten – und damit ebenso wenig ein grundsätzliches Umgangsrecht nach Trennungen. Ob in einzelnen Ausnahmefällen das sogenannte Dog-Sharing funktionieren kann, hängt vom individuellen Hund ab.

In jedem Fall sollte der Hund dann in einem der beiden Haushalte die meiste Zeit verbringen können und Umgangsformen, Erziehungsstile, Futter und Tagesroutinen sollten ähnlich sein. Aber nicht nur für den Hund, sondern auch aus rechtlicher Sicht ist es einfacher, wenn nach einer Trennung eine Partei hauptverantwortlich ist.

Im Idealfall sprechen sich Partner bereits im Vorhinein für den Fall einer Trennung ab.

Katrin Umlauf

Der andere ist dann Tierhüter und übernimmt nur zu bestimmten Zeiten. So entsteht auch keine Unklarheit bei Entscheidungen zur tierärztlichen Behandlung oder im Schadensfall. Im Idealfall sprechen sich Partner bereits im Vorhinein für den Fall einer Trennung ab. Wichtig ist auch, sensibel darauf zu achten, ob der Hund mit der wechselnden Haltersituation und seinen zwei Unterkünften zurechtkommt. Im Zweifel gilt, dem Hund zuliebe zu entscheiden.

Die Zweibeiner profitieren vom Dog-Sharing

Henrik Mortsiefer ist Redakteur des Tagesspiegel und lebt bereits das Wechselmodell mit Terrier Romy. Er findet, das funktioniert, mit Einschränkungen.

Hunde sind Rudeltiere, Romy auch. Unser Parson Russell Terrier (streng genommen ist es der Vierbeiner meiner Freundin) hat gleich zwei. Von Donnerstag bis Montagfrüh lebt sie in unserem Rudel, den Rest der Woche ist sie beim Ex-Freund meiner Lebensgefährtin. Damit sind alle zufrieden.

Das Modell funktioniert allerdings nur, weil sich alle an die Vereinbarungen halten: gleiches Futter, ähnlicher Tagesablauf, geteilte Kosten, derselbe Tierarzt.

Henrik Mortsiefer

Die Ausnahme, die der Tierschutz beschreibt, ist bei uns die Regel. Das Modell funktioniert allerdings nur, weil sich alle an die Vereinbarungen halten: gleiches Futter, ähnlicher Tagesablauf, geteilte Kosten, derselbe Tierarzt. Hinzu kommt, dass wir alle im gleichen Kiez wohnen, befreundet sind und keinen Stress wollen.

Die Zweibeiner profitieren vom Dog-Sharing, denn niemand muss ganz auf den Hund verzichten. Andererseits entfällt die permanente Verpflichtung, nicht nur zum Gassigehen. Auch wer in Urlaub fährt, auswärts arbeiten muss oder sonst wie verhindert ist, kann den Terrier flexibel dem Nachbarrudel anvertrauen. Oder bei Bedarf länger behalten. Romy geht es gut. Sie erfreut sich am regelmäßigen Tapetenwechsel bereits seit elf (von 14) Jahren.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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