© dpa/Martin Schutt Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen: CDU-Vorstand stimmt für Rauswurf
Die CDU hat gegen den Ex-Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Nun ist ein Kreisparteigericht in Thüringen am Zug.
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Hans-Georg Maaßen hatte vergeblich versucht, seine Partei in letzter Minute noch umzustimmen. Der CDU-Vorstand beschloss am Montag, ein Ausschlussverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz einzuleiten und ihm die Mitgliedsrechte mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Der Beschluss sei einstimmig gefasst worden, teilte Parteichef Friedrich Merz nach der Sitzung mit.
Maaßen hatte der Parteiführung zuvor in einem Brief nahegelegt, ihn lediglich zu verwarnen, und sich bereit erklärt, eine solche Verwarnung „grundsätzlich zu akzeptieren“. Zugleich wies er Vorwürfe zurück, sein Verhalten sei parteischädigend. Eine Frist zum freiwilligen Austritt aus der CDU ließ Maaßen verstreichen.
Das dahinterstehende Gedankengut hat in der CDU keinen Platz.
CDU-Chef Friedrich Merz über Maaßens umstrittene Äußerungen
Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes hatte mit Äußerungen zu einem angeblich „eliminatorischen Rassismus gegen Weiße“ Empörung ausgelöst. „Das dahinterstehende Gedankengut hat in der CDU keinen Platz“, sagte Merz. Dass Maaßen den Vorsitz in der rechtskonservativen Werteunion übernahm, wird ihm ebenfalls angelastet. In der CDU würden Werte gelebt, da brauche es keine entsprechenden Gruppierungen außerhalb, betonte der Parteichef.
Im vergangenen Jahr hatte die CDU den ehemaligen Chef der Werteunion, Max Otte, aus der Partei ausgeschlossen. Otte war bei der Bundespräsidentenwahl auf Vorschlag der AfD angetreten. Deshalb war der Parteiausschluss vergleichsweise einfach.
Im Fall Maaßen könnte es jedoch schwieriger werden. Zunächst ist jetzt ein Kreisparteigericht in Thüringen für das Ausschlussverfahren zuständig. In Maaßens Thüringer Kreisverband Schmalkalden-Meiningen hat das umstrittene Parteimitglied allerdings noch viel Unterstützung.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de