Hinterbliebenenrente bleibt: Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab

© picture alliance / dpa/Jens Kalaene Hinterbliebenenrente bleibt: Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab

Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der Rente für Witwen und Witwer vor. Ein Vorschlag der „Wirtschaftsweisen“ Monika Schnitzer dazu wurde kritisiert.

Die Bundesregierung hat Überlegungen für eine Abschaffung der Rente für Witwen und Witwer eine Absage erteilt. Es gebe keine derartigen Pläne, sagte die stellvertretende Sprecherin Christiane Hoffmann am Montag in Berlin.

Die Regierung lehne das ab, der Koalitionsvertrag sehe es nicht vor. „Die Hinterbliebenenrente ist sicher“, erklärte Hoffmann. Die „Wirtschaftsweise“ Monika Schnitzer hatte eine entsprechende Überlegung ins Spiel gebracht und stattdessen eine Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen.

Monika Schnitzer hatte eine Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen. © dpa/Michael Kappeler

Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erläuterte am Montag im Deutschlandfunk: „Ich will niemandem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwartet.“ Ihre Idee sei, bei einem Ehepaar alle eingezahlten Rentenbeiträge und Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen – „Rentensplitting“ nennt sie es. Typischerweise ginge es, je nach Reform, eher um neu geschlossene Ehen. Es gebe dabei immer Vertrauensschutz. Wie viele Witwer und Witwen betroffen sein könnten, könne sie nicht sagen.

Unionspolitiker hatten den Vorstoß kritisiert, den Schnitzer als persönliche Position bezeichnet hatte. Die Witwen-/Witwerrente beträgt aktuell zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Zeitlich ist sie nicht befristet. Hat der oder die Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, wird es auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet, falls es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab.

Schnitzer will mit ihrem Vorschlag mehr Anreize schaffen, wieder erwerbstätig zu werden: „Dann gehört mir diese Hälfte dieser Rentenansprüche, und ich kann dazu noch mehr dazuverdienen, mal eigene Ansprüche noch dazuerwerben, und davon wird mir dann nichts abgezogen.“ (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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