© imago/Ralph Lueger Grundstruktur der Krankenhausreform steht: Weniger Kliniken in Ballungsräumen, aber dafür spezialisierter
Die künftige Krankenhausplanung soll auf Grundlage von sogenannten Leistungsgruppen erfolgen. In Ballungsräumen wird es künftig weniger Krankenhäuser geben. Das sieht die Krankenhausstrukturreform in ihrer Grundplanung vor.
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Die Krankenhauslandschaft in Deutschland wird sich in den kommenden Jahren drastisch verändern. Es wird vor allem in Ballungsgebieten weniger Krankenhäuser geben, sie werden sich spezialisierter aufstellen und es wird mehr Qualität in die Versorgung kommen. So will es die geplante Krankenhausstrukturreform, auf deren Grundstruktur sich Bund und Länder gestern einigen konnten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem „Durchbruch“. Man habe sich darauf einigen können, dass die künftige Krankenhausplanung auf Grundlage von sogenannten Leistungsgruppen erfolgen werde, die wiederum an bundesweit einheitliche Qualitätskriterien geknüpft sind.
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, nimmt an einer Pressekonferenz nach nächster Bund-Länder-Besprechung zur geplanten Krankenhausreform teil. © dpa/Felix Müschen
Nach der gemeinsamen Sitzung gaben sich auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sowie die
Landesgesundheitsminister aus NRW und Baden-Württemberg Karl-Josef Laumann (CDU) und Manfred Lucha (Grüne) optimistisch, noch vor der Sommerpause Eckpunkte für ein Gesetz vorlegen zu können. Anhand dieser soll dann während der parlamentarischen Sommerpause ein Referentenentwurf ausgearbeitet werden. Avisiertes Ziel ist ein Inkrafttreten der Reform im Januar 2024.
3-Level-System kommt
Und auch wenn Schlotzhauer von einer „engen und neuen Qualität in der Zusammenarbeit“ sprach und Lucha von einer „Sternstunde“, so gibt es noch immer einige offene Punkte in der Reform-Debatte. Allen voran die Frage nach der Level-Einteilung. Lauterbach hält weiterhin an dieser Grundidee der Krankenhauskommission fest, Krankenhäuser in drei verschiedene Level einzuteilen – und zwar von Level I, integrierte Versorgungszentren, die die Grundversorgung, aber keine Notfälle übernehmen, über Level-II-Krankenhäuser, die ein größeres Leistungsspektrum inklusive der Notfallversorgung anbieten, bis hin zu Level-III-Häusern, die Maximalversorger inklusive der Universitätsmedizin.
Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen bei der Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Besprechung zur geplanten Krankenhausreform. © dpa/Felix Müschen
Den Ländern, die nach wie vor die vom Bund definierten und vorgegebenen Level ablehnen und stattdessen in Eigenregie über deren Einführung beziehungsweise Beibehaltung entscheiden wollen, will das BMG zugestehen, „anstelle einer Zuordnung zu den bundeseinheitlichen Leveln eine Zuordnung zu äquivalenten Versorgungsstufen vorzunehmen“. Auf Bundesebene sollen aber dennoch Leveleinteilungen erfolgen. Auch gestern ist man in dieser Frage laut Lauterbach nicht übereingekommen,
man sei sich einig, sich uneinig zu sein.
Immer mehr Krankenhäuser insolvent
Dass sich die Landesvertreter:innen gestern so positiv zeigten, fußt auf vielen Zugeständnissen, die Lauterbach den Ländern zwischenzeitlich gemacht hat. „Die Zuständigkeiten von Bund und Land sind klar definiert, wir kommen uns da nicht ins Gehege“, sagte Lauterbach.
Diese Reform muss gelingen.
Manfred Lucha, Landesgesundheitsminister Baden-Württemberg (Grüne)
Alle Beteiligten wollen die Reform zum Ziel führen, erklärten sowohl Lauterbach als auch der aktuelle Vorsitzende der
Gesundheitsministerkonferenz Lucha. Der Grünen-Politiker sagte: „Diese Reform muss gelingen.“ Denn schon heute fehlen vielerorts Personal und Geld, weshalb sich vorhandene Strukturen kaum noch aufrechterhalten lassen. Immer mehr Krankenhäuser rutschen in die Insolvenz, Stationen lassen sich manchmal zeitweise gar nicht mehr betreiben, weil Ärztinnen und Pfleger fehlen. Nicht nur die Deutsche Krankenhausgesellschaft, sondern auch Lauterbach warnt vor einem „unkontrollierten
Krankenhaussterben“.
Absenkung der Fallpauschalen geplant
Mit der geplanten Reform soll dann auch die häufig nicht mehr auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser umgestellt werden – von einer reinen Finanzierung über sogenannte Fallpauschalen, die pro Behandlung ein gewisses Budget vorsehen, hin zu einer Ergänzung um eine Vorhaltepauschale, die die reine Verfügbarkeit honoriert. Konkret finanziert werden soll das über eine Umschichtung der bereits im System vorhandenen Mittel. Die bisherigen Fallpauschalen sollen abgesenkt werden und die damit freiwerdenden Mittel in die Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser fließen.
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, und Manfred Lucha (r., Bündnis 90/Die Grünen), Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, sprechen bei einer Pressekonferenz zur geplanten Krankenhausreform. © dpa/Felix Müschen
Ein weiterer Knackpunkt im Ringen um die Reform bleibt die Frage nach der Zuordnung der Leistungsgruppen. Welches Krankenhaus darf Lebereingriffe vornehmen, welches Kinder- und Jugendchirurgie anbieten, wo darf Geburtshilfe erfolgen? Bund und Länder haben sich bereits in einer der letzten Runden darauf geeinigt, dass man sich an der Krankenhausreform in NRW orientieren wolle, die auf die Zuordnung von insgesamt 64 Leistungsgruppen fußt. Nur die Krankenhäuser, die
bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, dürfen entsprechende Behandlungen und Eingriffe durchführen. „Die Modellierung mit unseren Leistungsgruppen hat gezeigt, dass das System in sich stimmig ist“, sagte Laumann. Über weitere Details soll bei der nächsten Bund-Länder-Runde am 29. Juni diskutiert werden.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de