© dpa/Hauke-Christian Dittrich „Gesetz kann so nicht bleiben“: Norddeutsche Bundesländer fordern Änderungen bei Heizungsplänen der Regierung
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen wollen einen Antrag zum Heizungsgesetz einbringen. Sie fordern diverse Nachbesserunge.
Die norddeutschen Bundesländer haben kurz vor den Beratungen des Bundesrats über die Heizungspläne der Bundesregierung Änderungen am Gesetzesentwurf gefordert. „Das Gesetz kann so nicht bleiben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Manuela Schwesig (SPD) am Freitag im ARD-„Morgenmagazin“. „Das würde die Bürgerinnen und Bürger überfordern, nicht nur technisch, sondern auch finanziell.“
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen wollen deshalb einen Antrag zum geplanten Heizungsgesetz in den Bundesrat einbringen, indem sie diverse Änderungen fordern. Es müsse „eine große soziale Förderung“ beim Einbau der klimafreundlichen Heizungen geben, benannte Schwesig eine der Forderungen. „Nicht jede und jeder, der ein Haus hat – vor allem im ländlichen Raum – ist per se reich.“
Technologieoffenheit gefordert
Das Gesetz müsse deshalb sozial abgefedert werden, ergänzte die Ministerpräsidentin. Zudem sei Technologieoffenheit notwendig, neben der Wärmepumpe müsse zum Beispiel auch die Biomasse berücksichtigt werden. Die fünf Länder machen sich darüber hinaus dafür stark, die Altersgrenze für die Pflicht zum Heizungstausch weiter abzusenken – von 80 Jahren auf 65, also den Eintritt ins Rentenalter. „Wir wollen ja, dass die Leute umstellen – aber es muss mit den Bürgern gehen, nicht gegen die Bürger“, sagte Schwesig.
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass alle neu eingebauten Heizungen ab dem kommenden Jahr klimafreundlich sind. Bestehende Heizungen können aber weiterlaufen und dürfen repariert werden. Wer die Heizungen schneller austauscht als vom Gesetz vorgesehen, soll einen Klimabonus bekommen. Am Freitag werden die Pläne im Bundesrat beraten. Vor einigen Tagen übermittelten mehrere Ausschüsse des Bundesrats der Länderkammer eine Reihe von Empfehlungen – darunter eine Verschiebung des Inkrafttretens um drei Jahre auf Anfang 2027. (AFP)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de