Debatte um Job-Verweigerer: CSU fordert noch härtere Sanktionen beim Bürgergeld als Heil

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Debatte um Job-Verweigerer: CSU fordert noch härtere Sanktionen beim Bürgergeld als Heil

Der Arbeitsminister hat der Ampelregierung bereits Vorschläge für den Fall gemacht, wenn zumutbare Beschäftigungen nicht angenommen werden. Der Bundestags-CSU reicht das nicht.

Die Debatte um das umstrittene Bürgergeld nimmt weiter Fahrt auf: Die Bundestags-CSU will nach einem Beschlussentwurf härtere Sanktionen für Bürgergeldempfänger, die Arbeitsangebote verweigern. „Es muss so lange Leistungsstreichungen geben, wie ein Bürgergeldempfänger sich weigert, zumutbare Arbeit anzunehmen“, heißt es in dem Papier für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten vom 6. bis zum 8. Januar im oberbayerischen Kloster Seeon.

„Wir wollen dafür sorgen, dass erwerbsfähige Bürgergeldempfänger eine verfügbare Arbeit annehmen müssen und dass diejenigen, die sich der Mitwirkung beharrlich verweigern, mit Leistungsstreichung sanktioniert werden“, heißt es in dem Papier. „Eine Maximaldauer für Leistungsstreichungen lehnen wir ab.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat der Bundesregierung bereits vorgeschlagen, Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen, die immer wieder zumutbare Arbeitsangebote ablehnen. Der Staat soll ihnen vorübergehend nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Wer zumutbare Arbeit ablehnt, kann nicht erwarten, dass andere, die jeden Morgen zur Arbeit gehen, dauerhaft für ihn aufkommen.

Christian Dürr, FDP-Fraktionschef

Der Bürgergeld-Regelsatz soll für zwei Monate wegfallen, hieß es Ende Dezember. Im rot-grün-gelben Kabinett ist das aber noch nicht endgültig abgestimmt. Kritik gab es von den Jusos, dem linken Flügel der SPD und den Grünen. 

FDP-Fraktionschef Christian Dürr verteidigte Heils Pläne. „Wer zumutbare Arbeit ablehnt, kann nicht erwarten, dass andere, die jeden Morgen zur Arbeit gehen, dauerhaft für ihn aufkommen“, sagt Dürr den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Arbeit müsse sich lohnen, nicht das Ausruhen auf Kosten anderer. Hubertus Heil kürze an der richtigen Stelle. Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm lobte den Vorstoß des Arbeitsministers.

Mit Beginn des neuen Jahres bekommen Bürgergeld-Empfänger nun deutlich mehr Geld vom Staat: zwölf Prozent mehr als 2023. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder und Jugendliche liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Hintergrund der Erhöhung sind gestiegene Lebenshaltungskosten, die bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigt werden. Der Regelsatz für das Bürgergeld wird jährlich an Preise und Löhne angepasst und berücksichtigt auch die Inflation.

Parallel zur Bürgergeld-Erhöhung sind auch die Regelsätze in der Sozialhilfe sowie die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um zwölf Prozent gestiegen. Auch Familien mit geringem Einkommen erhalten mehr Unterstützung vom Staat. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt nun 292 Euro pro Monat und Kind. Zuvor waren es es 250 Euro.

Das Geld können Eltern beantragen, deren Brutto-Einkommen die Mindestgrenze von 900 Euro nicht unterschreitet. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze bei 600 Euro. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de