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„Angriff auf die zivile Seenotrettung“: Politiker von FDP und Grünen fordern Klarstellung
Ein Gesetzesentwurf aus dem Innenministerium wirft Fragen auf. Nichtregierungsorganisationen befürchten eine Kriminalisierung der Seenotrettung.
Angesichts der Sorgen von Seenotrettern wegen eines Gesetzentwurfs von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kommen aus FDP und Grünen Rufe nach Klarstellung. Dabei geht es um Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes, der das Einschleusen von Ausländern regelt.
Zivile Seenotrettungsorganisationen fürchten angesichts des Gesetzestextes Strafverfolgung. Das Innenministerium hatte die Sorge als unbegründet zurückgewiesen.
Steht eine Kriminalisierung der Seenotrettung bevor?
„Seenotretter, die zwar nicht zum eigenen Vorteil handeln, aber Flüchtlinge systematisch in die EU bringen, machen sich gewollt oder ungewollt zum Bestandteil des kriminellen Schleusersystems und können sich dann unter Umständen auch selbst strafbar machen. Dies muss im Gesetzentwurf deutlich werden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Stephan Thomae, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitag).
Seenotretter, die Flüchtlinge systematisch in die EU bringen, machen sich gewollt oder ungewollt zum Bestandteil des kriminellen Schleusersystems.
Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP
Der Grünen-Abgeordnete Julian Pahlke sagte: „Wenn diese Gesetzesänderung so beschlossen würde, wäre es ein Angriff auf die zivile Seenotrettung und damit auf diejenigen, die Flüchtende jeden Tag vor dem Ertrinken retten.“ Er erwarte von Faeser, die Verschärfung zurückzunehmen.
Der Vorsitzende der Organisation Sea-Eye hatte zuvor beklagt, der Entwurf würde die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung ermöglichen.
Bundesregierung weist Bedenken zurück
Ein Sprecher der Bundesregierung hatte die Bedenken am Mittwoch zurückgewiesen und mit Blick auf die zivile Seenotrettung gesagt: „Derartige Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.“
Auch der SPD-Politiker Sebastian Hartmann sagte der Mediengruppe Bayern, dass es keiner rechtlichen Klarstellung im Gesetzesentwurf bedürfe, „da bereits heute nach Paragraf 34 im Strafgesetzbuch Menschen, die eine Gefahr von sich oder einer dritten Person abwenden, nicht rechtswidrig handeln“. (dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de