60.000 oder 500.000 Paare: Umstrittene Elterngeld-Kürzung – wen trifft es und wenn ja, wie viele?

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60.000 oder 500.000 Paare: Umstrittene Elterngeld-Kürzung – wen trifft es und wenn ja, wie viele?  - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Kay Nietfeld 60.000 oder 500.000 Paare: Umstrittene Elterngeld-Kürzung – wen trifft es und wenn ja, wie viele?

Die Pläne zur Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld stoßen auf harsche Kritik. Unklar ist allerdings, wie viele Frauen und Männer eigentlich betroffen wären. Eine Annäherung.

Der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP droht ein neuer Konflikt, diesmal um das Elterngeld. Finanzminister Christian Lindner (FDP) twitterte als Reaktion auf Bedenken von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) gegen Einsparungen beim Elterngeld am Dienstag: „Wenn die zuständige Kollegin selbst von der Änderung beim Elterngeld nicht überzeugt ist, dann kann und sollte sie ihren Konsolidierungsbeitrag in anderer Weise erbringen.“

Hintergrund ist das Vorhaben von Paus, die Einkommensgrenzen beim Elterngeld zu senken und somit den Kreis der Elterngeldberechtigten zu verkleinern. Von derzeit 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf künftig 150.000 Euro soll die Grenze gesenkt werden. Auf diese Weise will Paus den Sparbeitrag erbringen, der ihr – so wie den anderen Ressorts – für den Bundeshaushalt 2024 vom Finanzminister auferlegt wurde.

Was das Familienministerium sagt:

Die Familienministerin sagte nach RTL/ntv-Angaben in einem Interview der Sendergruppe, dass vermutlich rund 60.000 Familien künftig keinen Anspruch mehr auf die staatliche Lohnersatzleistung während der Elternzeit hätten.

Von einem Sprecher des Familienministeriums hieß es am Dienstag, bei etwas über einer Million Elterngeld-Beziehenden im Jahr 2020 insgesamt wären somit rund fünf Prozent der Bezieher von der Neuregelung betroffen.

Was das Institut der Deutschen Wirtschaft sagt:

Allerdings berücksichtigt das nur Paare, die bereits Kinder haben. Aufschlussreicher ist die Zahl der Paare, die potenziell noch Kinder bekommen können. Wie viele das sein könnten, beschreibt der „Spiegel“ in einer Analyse und stützt sich dabei auf Daten des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Das Institut wiederum hat seine Zahlen auf Basis der Haushaltsumfrage SOEP errechnet.

Demzufolge lebten im Jahr 2020 in Deutschland 435.000 Paare unter 50 Jahren, die gemeinsam mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben, wovon 150.000 unverheiratet und 310.000 Paare verheiratet waren. Demnach wären etwas weniger als fünf Prozent der Paare unter 50 Jahren von der Neuerung betroffen. Allerdings sagt diese Zahl nichts darüber aus, ob diese Paare Kinder haben oder welche bekommen wollen.

Was die Lohn- und Einkommensteuerstatistik sagt:

Der „Spiegel“ hat sich zudem die Lohn- und Einkommensteuerstatistik angesehen, die nicht auf Umfragen basiert, sondern alle Steuerfälle umfasst. Diese Statistik enthält jedoch keine Angaben über das Alter der Steuerpflichtigen. Und eine weitere Einschränkung: Die aktuellsten dieser Daten liegen derzeit nur bis zum Steuerjahr 2017 vor und bilden somit einen sechs Jahre alten Stand ab. Zudem werden einzeln und gemeinsam veranlagte Personen getrennt ausgewiesen.

2017 erzielten demnach knapp 640.000 Ehepaare ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 140.000 Euro. Davon kamen 490.000 Paare sogar auf ein Einkommen von mehr als 160.000 Euro. Der Prozentsatz an allen steuerpflichtigen Paaren lag demzufolge zwischen 3,8 und 5,0 Prozent.

Geringer noch war der Anteil der einzeln veranlagten Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen von über 150.000 Euro. Das sind 157.267 Personen, das entspricht 0,8 Prozent von insgesamt 19,6 Millionen einzeln veranlagten Steuerpflichtigen.

Ab welchem Bruttolohn die neue Elterngeldgrenze greifen würde:

„150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen sind bei Paaren, die beide verdienen, ungefähr 180.000 Euro brutto“, erklärte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung gegenüber den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“.

Laut Bach fallen rund vier Prozent der steuerpflichtigen Paare in Deutschland in diese Gehaltsklasse. Betrachte man ausschließlich die jüngere Altersgruppe, die in der Regel Kinder bekommt, „sind das dann maximal zwei Prozent der steuerpflichtigen Paare.“

Angesichts der Kritik ging Familienministerin Paus zuletzt in die Offensive. Im Haushalt 2024 hätten alle Ressorts, auch ihres, sparen müssen, sagte sie. 90 Prozent ihres Etats seien aber gesetzlich gebunden. „Von daher musste ich an eine gesetzliche Leistung herangehen und hatte den Auftrag vom Bundesfinanzminister, das Elterngeld zu kürzen, zu reduzieren.“ Sie habe sich in dieser Situation dafür entschieden, nicht die Leistung zu kürzen, sondern zu schauen, wie das sozialpolitisch ausgewogen gehe. „Für die Gleichstellung, in der Tat, ist das kein Glanzstück“, sagte Paus.

Aus Kreisen des Finanzministeriums hieß es, dass im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2024 alle Ressorts aufgefordert gewesen seien, ihren Beitrag zu leisten, um einen nachhaltig finanzierten Haushalt im Einklang mit der Schuldenbremse des Grundgesetzes zu erreichen. (Tsp, dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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