2100 Kilogramm Heroin geschmuggelt: Anklage gegen mutmaßliche Bande von Drogenhändlern erhoben
© Getty Images/iStockphoto/nixki 2100 Kilogramm Heroin geschmuggelt: Anklage gegen mutmaßliche Bande von Drogenhändlern erhoben
In Sachsen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen fünf Drogenhändler erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, auf dem Seeweg 2100 Kilogramm Heroin aus dem Iran eingeschmuggelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen eine mutmaßliche Bande von Drogenhändlern erhoben, die in großem Stil Heroin aus dem Iran nach Deutschland geschmuggelt haben soll. Insgesamt sollen die fünf Beschuldigten 2100 Kilogramm Heroin als Seifenlieferung getarnt auf dem Seeweg über Hamburg eingeschmuggelt haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
In zwei Fällen habe die Bande 2021 und 2022 auf diese Weise jeweils 700 Kilogramm Drogen über Sachsen in die Niederlande gebracht und dort für insgesamt fast 15,7 Millionen Euro verkauft.
Beim einem weiteren Versuch, 700 Kilogramm Heroin zwischen Juni 2022 und September 2022 als getarnte Seifenlieferung aus dem Iran auf dem Seeweg von Dubai über Hamburg nach Deutschland einzuführen, flog der Schmuggel auf. Das Heroin wurde Ende August vergangenen Jahres von Polizei und Zoll in einem Schiffscontainer in Hamburg beschlagnahmt. Es handelte sich um die größte jemals in Deutschland beschlagnahmte Einzelmenge dieser Droge.
Die Ermittler durchsuchten damals zehn Wohnungen und Gewerberäume in und um Dresden, im Raum Chemnitz, in Hamburg und in den Niederlanden. Fünf Tatverdächtige wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dresden übernahm das Verfahren, weil sich ein maßgeblicher Umschlagplatz für das Heroin im Großraum Dresden befand.
Die Anklage wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge richtet sich gegen einen 41-jährigen türkisch-serbischen Staatsangehörigen, zwei 36 und 64 Jahre alte Iraner, einen 54-jährigen Türken und einen 55-jährigen Deutschen.
Die beiden 55 und 64 Jahre alten Beschuldigten legten demnach Teilgeständnisse ab. Bis auf den 41-Jährigen sind alle nicht vorbestraft. Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Bundeskriminalamts gegen weitere bekannte und bislang unbekannte Tatverdächtige laufen weiter. (AFP)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de