Wiederwahl nur einmal möglich: TU Berlin könnte Amtszeit von Präsidium beschränken

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Wiederwahl nur einmal möglich: TU Berlin könnte Amtszeit von Präsidium beschränken - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© Tagesspiegel/Lydia Hesse Wiederwahl nur einmal möglich: TU Berlin könnte Amtszeit von Präsidium beschränken

Die Präsidentin oder der Präsident der Technischen Universität könnte künftig nicht mehr auf unbeschränkte Dauer die Hochschule leiten.

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An der Technischen Universität könnte die Präsidentin oder der Präsident künftig nur einmal wiedergewählt werden dürfen. Eine entsprechende Empfehlung gab mit deutlicher Mehrheit jetzt der Akademische Senat ab. Gleiches soll für die Vizepräsident:innen gelten.

Eine Amtszeit soll dabei jeweils vier Jahre dauern, ein Vorschlag, diese auf sechs Jahre zu erhöhen, wurde abgelehnt. Einen endgültigen Beschluss über die Änderungen in der Grundordnung muss der Erweiterte Akademische Senat fassen.

Bisher können Präsident:innen an der TU unbegrenzt wiedergewählt werden. In der Praxis hat es allerdings bisher kein Präsident geschafft, sich länger als acht Jahre im Amt zu halten (bevor die aktuelle Präsidentin Geraldine Rauch gewählt wurde, haben nur Männer die TU geleitet). Eine zweimalige Wiederwahl wurde vom Akademischen Senat abgelehnt.

Künftig soll zudem für die Kandidatensuche für das höchste TU-Amt sowie der oder des Kanzler:in auch eine Findungskommission eingesetzt werden können. Relativ uneinig waren sich die Gremienmitglieder, wie in der Grundordnung künftig eine Berichtspflicht für das Präsidium geregelt wird. Ob dieses jährlich oder nur jedes zweite Jahr einen Rechenschaftsbericht vorlegen soll und ob es dazu verpflichtet werden soll, ein Strategiepapier zum Amtsantritt vorzulegen, wird der Erweiterte Akademische Senat (EAS) also relativ offen entscheiden müssen.

Die Maßnahmen werden an der TU auch im Zusammenhang mit einem neuen Wahlkonvent gesehen. Der Konvent soll das Präsidium wählen, in ihm sollen Professor:innen, Studierende, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter:innen zu gleichen Teilen vertreten sein. Auch über diesen muss der EAS demnächst entscheiden. Mit einer professionelleren Kandidatensuche, einer größeren Rechenschaftspflicht für das Präsidium und limitierten Amtszeiten würde das ein ausgewogenes Reformpaket ergeben, heißt es an der TU.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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