Weil er die 15 Euro nicht zahlen wollte: Berliner muss nach Reizgas-Attacke auf Uber-Fahrer in Haft

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Weil er die 15 Euro nicht zahlen wollte: Berliner muss nach Reizgas-Attacke auf Uber-Fahrer in Haft - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Carsten Koall Weil er die 15 Euro nicht zahlen wollte: Berliner muss nach Reizgas-Attacke auf Uber-Fahrer in Haft

Drei Jahre und acht Monate Haft muss ein 22-Jähriger in Haft, weil er einen gehbehinderten Fahrer angegriffen hat. Der Täter fiel bei der Polizei bereits mit zwölf Jahren auf.

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Für den jungen Mann, der als Intensivtäter geführt wird, gab es erstmals eine Strafe: Nach einem Angriff auf einen Uber-Fahrer ist Ibrahim C. zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der 22-Jährige wurde am Montag unter anderem der schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

C. hatte im Prozess geschwiegen. Doch die Richter hatten keine Zweifel: Der Angeklagte sei es gewesen, der dem Fahrer eines Uber-Taxis Reizgas ins Gesicht gesprüht habe – um nicht bezahlen zu müssen und unerkannt zu entkommen. Der Fahrer, ein gehbehinderter Mann von 60 Jahren, habe sich danach immer wieder die Augen auswaschen müssen. „Zwei Tage hat er gelitten.“ Es ging um 15 Euro.

Am 3. August 2022 hatte C. nach Überzeugung des Gerichts per Handy einen Wagen beim Fahrdienst Uber bestellt. Es sollte vom Märkischen Viertel in Reinickendorf zum U-Bahnhof Holzhauser Straße in Tegel gehen. Mit einem Cousin sei er gegen 17.22 Uhr eingestiegen.

Am Ziel wurde dem Fahrer vorgetäuscht, sie müssten zunächst Geld holen. Der „Große“ sei losgegangen, schilderte der 60-Jährige im Verfahren. Einige Minuten später sei der „Große“ mit einer Umhängetasche zurückgekommen und habe ihm unvermittelt Reizgas ins Gesicht gesprüht. Es sei C. gewesen, erklärte der Fahrer im Zeugenstand.

Der Angeklagte soll schon mit zwölf Jahren bei der Polizei aufgefallen sein. Seit 2014 – da war er 14 Jahre – wird er Angaben zufolge bei der Polizei als Intensivtäter geführt, seit 2016 auch bei der Staatsanwaltschaft. Vorstrafen hat er allerdings nicht. Nach dem Jugendstrafrecht erhielt er in einem Fall eine Ermahnung, in einem zweiten eine richterliche Weisung.

Im jetzigen Prozess ging es zudem um einen Streit, in dem C. – nun als Sicherheitsmitarbeiter tätig – mit einem Messer gedroht haben soll. Auch diese Vorwürfe sah das Gericht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und drei Monate Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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