Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten
© dpa/Daniel Karmann Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten
Die Landes-AfD soll auf Grundlage offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren weiter beobachtet werden dürfen.
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden. Wann diese erfolge, lasse sich bisher nicht sagen.
Nach Äußerungen von AfD-Mitgliedern „lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen“, teilte das Gericht mit. „Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien.“ Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten und nicht klar sei, ob sie die Meinung der gesamten Partei abbildeten, seien sie „jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits“.
Nachrichtendienstliche Mittel durfte der Verfassungsschutz bei der Beobachtung der Bayern-AfD bereits seit einer Entscheidung des Gerichts im Oktober 2022 vorläufig nicht mehr einsetzen. Eine Entscheidung über deren Zulässigkeit traf das Gericht am Montag nicht. Man gehe derzeit nicht davon aus, dass der Verfassungsschutz solche Mittel bei der Beobachtung der AfD einsetze, sagte ein Gerichtssprecher. Daher könne sich der Landesverband auch nicht dagegen wehren.
Das bayerische Innenministerium hatte im September mitgeteilt, dass die AfD nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. „Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen“, hieß es zur Begründung. Landtagsabgeordnete würden aber nicht beobachtet. (dpa/lby)
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de