Verbotene SA-Losung bei Wahlkampf: Anklage gegen Thüringer AfD-Chef Höcke wegen NS-Vokabular

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Verbotene SA-Losung bei Wahlkampf: Anklage gegen Thüringer AfD-Chef Höcke wegen NS-Vokabular

© dpa/Martin Schutt Update Verbotene SA-Losung bei Wahlkampf: Anklage gegen Thüringer AfD-Chef Höcke wegen NS-Vokabular

Gegen Björn Höcke wurde wegen des Verwendens von NS-Vokabular bei einer Wahlkampfveranstaltung Anklage erhoben. Der AfD-Politiker hält seine Wortwohl für nicht strafrechtlich relevant.

| Update:

Gegen Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist Anklage wegen Verwendens von NS-Vokabular erhoben worden. Es geht um Äußerungen Höckes auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Merseburg in Sachsen-Anhalt, teilte die Staatsanwaltschaft in Halle an der Saale am Montag mit.

Er soll dort vor rund 250 Zuhörern die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP „Alles für Deutschland“ benutzt haben. Nach Auffassung der Ermittler wusste der Beschuldigte um die Herkunft und Bedeutung dieses Ausdrucks.

Höcke bestritt demnach über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle legt dem AfD-Politiker, der auch Landeschef seiner Partei in Thüringen ist, das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last.

Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Halle erhoben. Im April hatte der Justizausschuss im Thüringer Landtag die bereits zuvor erfolgte Aufhebung von Höckes Immunität als Landtagsabgeordneter erweitert und damit den Weg für eine Anklageerhebung frei gemacht. (AFP)

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  • Nationalsozialismus: Historischer Schwerpunkt

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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