Urteil im Dezember: Bundestagswahl soll in Berlin wohl am 11. Februar 2024 wiederholt werden
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Exklusiv Urteil im Dezember: Bundestagswahl soll in Berlin wohl am 11. Februar 2024 wiederholt werden
Das Bundesverfassungsgericht will am 19. Dezember sein Urteil zur Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin bekannt geben. Auch das Datum für eine mögliche Wahlwiederholung steht nun fest.
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Die Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin soll nach Tagesspiegel-Informationen wohl am 11. Februar 2024 stattfinden. Nur in welchem Umfang – das ist unklar. Darüber wird das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember entscheiden, wie es nun mitteilte. An diesem Tag werden die Richter ihr Urteil zu den Pannen bei der Bundestagswahl 2021 verkünden.
Nach dem Urteil hat das Land Berlin anschließend maximal 60 Tage Zeit, die Wahl zu wiederholen. Der 11. Februar wäre damit der letztmögliche Sonntag innerhalb dieses Zeitfensters.
Im Fall vor dem Bundesverfassungsgericht geht es aktuell unter anderem um die Frage, in wie vielen Wahlbezirken Berlins die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme für eine Partei beziehungsweise Gruppierung reicht, oder ob die Bundestagswahl in Berlin komplett wiederholt werden muss. Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatte bereits erklärt, dass Berlin sich vorsorglich auf eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Stadt vorbereite. Theoretisch könnte das Gericht auch entscheiden, dass die Wahl gar nicht wiederholt werden muss.
Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion ist der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht für ungültig erklärt habe.
Die Unionsfraktion reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein (Az. 2 BvC 4/23). Die Wahl müsste aus ihrer Sicht in mehr Wahlbezirken wiederholt werden. Beim Gericht sind mehrere Dutzend weitere Beschwerden mit Bezug zur Bundestagswahl eingegangen, darunter eine der AfD-Bundestagsfraktion.
In vielen Wahllokalen in der Bundeshauptstadt war die Wahl am 26. September 2021 chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten zeitweise schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet.
Wegen der Vorkommnisse musste bereits die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen nach einer Entscheidung des Berliner Landesverfassungsgerichts im Februar 2023 vollständig wiederholt werden.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de