SEZ geht zurück an das Land Berlin: Bundesgerichtshof weist Beschwerde ab

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SEZ geht zurück an das Land Berlin: Bundesgerichtshof weist Beschwerde ab

© Kitty Kleist-Heinrich TSP

SEZ geht zurück an das Land Berlin: Bundesgerichtshof weist Beschwerde ab

Das Land Berlin kann wieder über das SEZ-Gelände an der Landsberger Allee verfügen. Laut aktuellem Bebauungsplan sind 500 Wohnungen und eine Schule vorgesehen.

Der jahrelange Rechtsstreit um die Nutzung des früheren Sport- und Erholungszentrums (SEZ) in Berlin-Friedrichshain ist nach Angaben von Finanzsenator Stefan Evers (CDU) beendet. Das Land könne nun wieder über das vor 20 Jahren verkaufte Grundstück an der Landsberger Allee verfügen und dieses neu entwickeln, teilte Evers am Freitag mit. Laut aktuellem Bebauungsplan sind dort rund 500 Wohnungen und eine neue Schule vorgesehen.

Das Grundstück war 2003 vom Land an einen Investor verkauft worden. Seit 2016 wurde vor Gericht darüber gestritten, ob der damalige Käufer seine vertraglichen Pflichten eingehalten hat. Das Kammergericht hatte 2022 entschieden, dass der Investor das SEZ- Gelände an das Land zurückgeben muss. Seine dagegen gerichtete sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde wies der Bundesgerichtshof nach Angaben der Finanzverwaltung nun ab. Damit bleibe das Urteil des Kammergerichts bestehen. Die Details der Rückgabe des Areals und dessen weitere Entwicklung würden zeitnah geklärt.

„Das SEZ geht zurück an das Land Berlin und kommt damit endlich wieder den Berlinerinnen und Berlinern zu Gute“, erklärte Evers. „Das ist eine großartige Nachricht. Ich danke allen Beteiligten, die sich in diesem viel zu langen Rechtsstreit mit viel Herzblut für die Interessen der Allgemeinheit eingesetzt haben. Jetzt geht es darum, aus dieser Fläche gemeinsam das Beste für Berlin zu machen.“ (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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