Rechtsextremer Verdachtsfall: Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
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Rechtsextremer Verdachtsfall: Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Es gebe Anhaltspunkte über verfassungsfeindliche Bestrebungen des Landesverbands, begründet das Gericht seine Entscheidung. Die Bekanntmachung der Beobachtung sei aber falsch gewesen.
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD vorerst als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung sei aber rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag im Eilverfahren.
Es lägen „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips“ gerichtet seien, teilte das Gericht am Dienstag nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit.
Die hessische AfD verwende erniedrigende Bezeichnungen oder unangemessene und unhaltbare Vergleiche, die bei den Zuhörerrn Hass oder Neid hervorrufen sollten. So könne der Boden für ein unfriedliches Verhalten, vor allem gegenüber Flüchtlingen und Muslimen bereitet werden.
Außerdem bewege sich die hessische AfD außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit. Sie arbeite gehäuft mit Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegen die Organe und Repräsentanten der Bundesrepublik. Das solle tendenziell das Vertrauen der Bevölkerung in diese erschüttern und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheinen lassen.
Gleichzeitig urteilte das Verwaltungsgericht, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Öffentlichkeit rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet habe.
Aus diesem Grunde werde das LfV dazu verpflichtet, eine erneute Pressemitteilung zu veröffentlichen, wonach es vorläufig zu unterlassen habe, bekannt zu geben, dass die AfD als Beobachtungsobjekt oder als Verdachtsfall geführt werde. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Die AfD hatte sich mit dem Eilantrag an das Gericht gewandt und unter anderem die Unterlassung der Beobachtung gefordert. Die hessische AfD kündigte an, Beschwerde einzulegen. Die Landessprecher Robert Lambrou und Andreas Lichert teilten mit, sie blieben inhaltlich und politisch bei der Einschätzung, dass die AfD Hessen zu Unrecht als Verdachtsfall durch das LfV eingestuft werde.
Gesichert rechtsextrem in Thüringen und Sachsen-Anhalt
In der vergangenen Woche scheiterte ein Eilantrag des baden-württembergischen AfD-Landesverbands gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Im September hatte bereits der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der dortige Landesverfassungsschutz die AfD in Bayern beobachten darf.
Ebenfalls in der vergangenen Woche gab der Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bekannt, dass er den sachsen-anhaltischen AfD-Landesverband inzwischen als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Es ist nach dem thüringischen Landesverband der zweite, der als gesichert extremistisch eingestuft wird.
Zudem kündigte das Oberverwaltungsgericht Münster an, dass es Ende Februar im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verhandeln will. Dabei geht es um die Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall.(AFP/dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
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