Rassistische Tatmotivation: Afghanen beleidigt und geschlagen – Gericht bestätigt Urteil gegen Berliner Polizisten

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Rassistische Tatmotivation: Afghanen beleidigt und geschlagen – Gericht bestätigt Urteil gegen Berliner Polizisten

© dpa / dpa/Monika Skolimowska Rassistische Tatmotivation: Afghanen beleidigt und geschlagen – Gericht bestätigt Urteil gegen Berliner Polizisten

Knapp sechs Jahre nach einer Attacke auf einen damaligen Asylbewerber bleibt es bei einem Schuldspruch für einen Polizisten. Die Geldstrafe von 9600 Euro wurde bestätigt.

Knapp sechs Jahre nach einer Attacke auf einen damaligen Asylbewerber auf einem Berliner S-Bahnhof bleibt es bei einem Schuldspruch für einen Polizeibeamten. Das Berliner Landgericht hat am Dienstag die Berufung des 42-Jährigen verworfen und damit eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro bestätigt. Das Gericht gehe von einer rassistischen Tatmotivation aus, sagte die Vorsitzende Richterin.

Der Beamte und zwei weitere Männer waren in der ersten Instanz im Mai 2022 der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte Geldstrafen. Gegen den Beamten, der bei dem Geschehen nicht im Dienst und erheblich alkoholisiert war, ergingen 120 Tagessätzen zu je 80 Euro (9600 Euro). Zudem wurde ihm die Zahlung von 800 Euro Schmerzensgeld auferlegt. Er legte Berufung ein.

Zu dem Geschehen war es im April 2017 auf dem S-Bahnhof Karlshorst im Stadtteil Lichtenberg gekommen. Zunächst haben zwei der drei Angeklagten einen damals 26 Jahre alten Mann aus Afghanistan in einem Streit auf der Treppe rassistisch beleidigt und tätlich angegangen, wie es vom Gericht hieß. Der Polizeibeamte, der die inzwischen rechtskräftig verurteilten 30- und 27-jährigen Männer nicht kannte, habe sich dann eingemischt – „was der Auslöser dafür war, konnten wir nicht feststellen“, so die Richterin. Das Geschehen habe sich auf die Straße verlagert. Nach Angaben von Zeugen ist der 26-Jährige von allen drei Männern geschlagen worden.

Als alarmierte Polizisten eintrafen, habe der 42-jährige Beamte erklärt, dass „keine deutschen Interessen betroffen seien“, hieß es weiter im Urteil. Diese Äußerung belegt eine fremdenfeindliche Gesinnung des Angeklagten. Der 26-Jährige habe unter anderem einen Nasenbeinbruch erlitten. Der Angriff habe ihn zudem psychisch stark beeinträchtigt. Der Afghane ist 2020 nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben worden. Im Prozess wurde er durch eine Rechtsanwältin vertreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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