Neuordnung in der Berliner Justiz: Landgericht wird geteilt – Konzentration von Straf- und Zivilsachen

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Neuordnung in der Berliner Justiz: Landgericht wird geteilt – Konzentration von Straf- und Zivilsachen - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Sonja Wurtscheid Neuordnung in der Berliner Justiz: Landgericht wird geteilt – Konzentration von Straf- und Zivilsachen

Alle Straf- und Zivilsachen sollen je bei einem Landgericht konzentriert werden. Die Justizsenatorin verspricht sich „effizientere Abläufe und eine bessere Steuerbarkeit“.

Der Berliner Senat hat eine Neuordnung des Landgerichts Berlin beschlossen. Danach sollen künftig alle Straf- und Zivilsachen jeweils bei einem Landgericht konzentriert werden. „Ich verspreche mir von der Teilung effizientere Abläufe und eine bessere Steuerbarkeit durch kleinere Einheiten“, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Dienstag. Die rot-grün-rote Landesregierung will damit eine seit mehreren Jahren diskutierte Neustrukturierung umsetzen.

In der Vergangenheit hatte sich unter anderen der amtierende Präsident des Berliner Landgerichts, Holger Matthiessen, dafür ausgesprochen. Mit mehr als 400 Richter:innen sowie rund 800 Mitarbeitenden ist sein Haus nach Justizangaben bundesweit das größte Landgericht. Es ist bislang auf drei Standorte in der Hauptstadt verteilt.

Nach dem Gesetzentwurf soll das Gericht zum 1. Januar 2024 aufgeteilt werden in Landgericht I und Landgericht II. Unabhängig vom Sitz der Gerichte sollen dann alle Strafsachen für das gesamte Stadtgebiet beim Landgericht I am Standort Moabit bearbeitet werden. Für die Zivilsachen soll das Landgericht II mit den Standorten Tegeler Weg und in der Littenstraße zuständig sein. Für dieses Gericht wird es dann einen eigenen Präsident:innenposten geben. Der Entwurf soll nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden.

Ermöglicht wird die neue Struktur durch eine Neuregelung des Gerichtsverfassungsgesetzes, die eine Konzentration von Zuständigkeiten ermöglicht. Berlin würde mit dieser Struktur Vorreiter eines solchen Modells in Deutschland werden. In München gibt es zwar auch ein Landgericht I und II, dort erfolgt die Aufteilung jedoch unter regionalen Aspekten. (dpa)

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  • Lena Kreck

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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