Nach zähen Verhandlungen: Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform
© dpa/Felix Kästle Update Nach zähen Verhandlungen: Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform
Seit Wochen streiten Bund und Länder über eine gemeinsame Linie für eine Krankenhausreform. Jetzt ist ein grober Weg dafür abgesteckt.
| Update:
Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland ist laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine grundsätzliche Verständigung mit den Ländern erreicht.
Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte der SPD-Politiker nach gemeinsamen Beratungen am Montag in Berlin. Nach dem Treffen sprach Lauterbach von einer „Revolution“.
Er strebt nun an, über den Sommer auch mit Beteiligung der Länderseite einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Lauterbach plant demnach auch ein „Transparenzgesetz“, mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund für sich machen.
Vergütungssystem soll geändert werden
Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.
Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden. „Das nimmt den ökonomischen Druck weg“, sagte der Minister. Kleine Krankenhäuser würden nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen zu erbringen, Krebsbehandlungen etwa würden in Spezialzentren erfolgen.
Die Vorhaltepauschalen könnten nur Kliniken erhalten, die auch entsprechende Qualtiätskriterien erfüllten, betonte Lauterbach. Kleine Kliniken könnten sich damit darauf konzentrieren, was sie gut leisten könnten.
Nach gemeinsamen Beratungen einigen sich Bund und Länder auf die Krankenhausreform. © dpa/Jörg Carstensen
Die Reform sei damit auch eine „Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land“, sagte der Minister. Dies helfe auch gerade Krankenhäusern in Ostdeutschland, weil dort viele Häuser gefährdet seien, weil sie nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.
Transparentere Behandlungsqualität der Kliniken
Der Bund pochte zudem darauf, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“).
Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. (dpa, AFP)
Zur Startseite
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de