Nach Urteil in Karlsruhe: Auch der Berliner Klimafonds könnte platzen

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Nach Urteil in Karlsruhe: Auch der Berliner Klimafonds könnte platzen

© picture alliance / Sophia Kembow/Sophia Kembowski

Update Nach Urteil in Karlsruhe: Auch der Berliner Klimafonds könnte platzen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds des Bundes könnte auch Folgen für die Pläne von Schwarz-Rot in Berlin haben. Der Landesrechnungshof sieht sich in seiner Kritik bestätigt.

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds des Bundes könnte auch Folgen für die Pläne der schwarz-roten Koalition für ein milliardenschweres Klima-Sondervermögen in Berlin haben. Zu diesem Schluss kommt die Präsidentin des Berliner Rechnungshofs, Karin Klingen, nach der ersten Durchsicht der Urteilsbegründung aus Karlsruhe.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sondervermögen des Bundes ,Klima- und Transformationsfonds‘ hat das Instrument der Schuldenbremse gestärkt“, sagte Klingen dem Tagesspiegel. „Der Rechnungshof sieht sich in seiner Kritik am geplanten Berliner Sondervermögen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.“

So hätten die Richter in Karlsruhe „betont, dass der Gesetzgeber ausführlich darlegen muss, warum Notlagenkredite aufgenommen werden dürfen“, sagte Klingen weiter. „Auf das Parlament werden daher zukünftig hohe Anforderungen zukommen, Schuldenaufnahmen zu begründen.“ Der Rechnungshof werde die konkreten Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts nun weiter auswerten.

Die Senatsfinanzverwaltung will das Urteil zunächst „eingehend prüfen“. Sie sieht zwar keine konkreten Folgen für das Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz, Transformation“, schließt aber nicht aus, dass bei der Ausgestaltung des Fonds nachgesteuert werden muss.

Die Richter in Karlsruhe hatten wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit der nachträglichen Etatänderung wollte die Bundesregierung Kredite in den Klimaschutz investieren, die ursprünglich für Corona-Maßnahmen gedacht waren, aber nicht gebraucht wurden.

Grundsätzlich habe sich das Gericht „zu einer Reihe sehr spezifischer Sachverhalte geäußert“, die den Bund beträfen, sagte eine Sprecherin der Finanzverwaltung. Das Urteil könne nicht auf die Berliner Regelungen übertragen werden und sei für das Sondervermögen nicht anwendbar.

Es gebe grundlegende Unterschiede zwischen den Vorgehensweisen des Bundes und des Landes Berlin sowie bei der Ausgestaltung des jeweiligen Sondervermögens, sagte die Sprecherin. Dennoch werde die Finanzverwaltung das Urteil „sorgfältig daraufhin analysieren, welche Auswirkungen es auf die Ausgestaltung des Sondervermögens in Berlin haben könnte“.

Es ist Zeit für eine Zeitenwende bei der Schuldenbremse.

Cansel Kiziltepe (SPD), Sozialsenatorin in Berlin

Im Unterschied zum Bund gebe es in Berlin keine rückwirkende Änderung des Haushalts nach Ablauf des Haushaltsjahres, auch seien Kredite nicht für neue Zwecke umgewidmet worden. Zudem nehme Berlin nicht allein Bezug auf den Klimawandel als Auslöser der außergewöhnlichen Notsituation.

Vielmehr gehe es beim Berliner Klimafonds um den „exogenen Schock des Ukraine-Kriegs und dessen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Strukturwandel in Verbindung mit einer ausgeprägten Finanzschwäche des Landes“, sagte die Sprecherin.

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) sagte nach dem Urteil: „Dieser Schlamassel ist die Konsequenz aus dem starrsinnigen Festhalten an der Schuldenbremse.“ Die nötige ökologische Transformation dürfe nicht zulasten anderer Zukunftsprojekte gehen, wie etwa der Kindergrundsicherung, der Wohnungsbaupolitik oder der Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Integration Geflüchteter.

„Das Urteil zeigt deutlich, wie überfällig eine Reform der Schuldenbremse ist. Sie muss jetzt generalüberholt werden“, sagte die SPD-Politikerin. „Es ist Zeit für eine Zeitenwende bei der Schuldenbremse.“

Die Vorsitzenden der Linksfraktion Berlin, Anne Helm und Carsten Schatz, erklärte, das Urteil bestätige sie in der Auffassung, dass die Bildung eines Sondervermögens für Klimaschutzinvestitionen grundsätzlich zulässig sein könne. Der Senat werde in seiner bisherigen Vorlage den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aber noch nicht gerecht. Die Notlage zu seiner Rechtfertigung müsse ausreichend begründet werden und die durch das Sondervermögen finanzierten Maßnahmen geeignet sein, deren Folgen zu überwinden.

Die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Linda Vierecke, betonte, das Urteil zeige ganz klar, dass Geld aus einem Sondervermögen nicht für andere Bereiche verwandt werden dürfe. „Darauf müssen wir auch beim für Berlin geplanten Sondervermögen für Klimaschutz achten“, sagte die SPD-Abgeordnete. „Jeder Cent sollte nach ganz klaren Kriterien vergeben werden: Wie kommen wir unserem Ziel, Klimaneutralität so früh wie möglich zu erreichen, schnell näher?“ 

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Stephan Weh, warnte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, welch unglaubliches Risiko der Berliner Senat mit dem angedachten Sondervermögen eingehe. Er forderte einen sofortigen Stopp der Haushaltsberatungen und einen neuen Entwurf für 2024/25 – auch mit Blick auf die nötigen Sanierungen von Liegenschaften der Polizei, die nach Ankündigung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen. 

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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