Nach umstrittenem Vorgehen der Innensenatorin: Franziska Becker soll Berlins neue Sport-Staatssekretärin werden
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Die Entlassung von Sport-Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini steht kurz bevor. Über ihre Nachfolge wurde sich nun verständigt: Eine SPD-Abgeordnete soll in die Verwaltung wechseln.
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Die SPD-Abgeordnete Franziska Becker soll neue Sport-Staatssekretärin werden. Das bestätigte ein Sprecher der Innenverwaltung dem Tagesspiegel. Zuvor war die Personalie aus SPD-Parteikreisen bekannt geworden. Am Donnerstag soll ein klärendes Gespräch stattgefunden haben, an dem die beiden SPD-Landesvorsitzenden Raed Saleh und Franziska Giffey sowie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) teilnahmen.
Die Vertrauensbasis zwischen der Senatorin und der bisherigen Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini (SPD) sei nicht mehr gegeben. Deshalb sei einer weiteren Zusammenarbeit die Grundlage entzogen, hieß es aus Parteikreisen. Man habe sich darauf verständigt, dass am 17. Oktober per Senatsbeschluss die Entlassung von Böcker-Giannini erfolgen solle. Es sei der Wunsch der Senatorin gewesen, die Abgeordnete Franziska Becker, die auch über viel Erfahrung im Hauptausschuss verfüge, als Nachfolgerin zu berufen.
© Franziska Becker
Becker selbst reagierte zunächst nicht auf eine Nachfrage. Die Politikerin ist seit 1993 SPD-Mitglied und sitzt für die Partei seit 2011 im Abgeordnetenhaus. Die studierte Betriebswirtin gilt als Expertin für Haushaltsfragen und ist bislang Sprecherin für Personal, Verwaltung und Haushaltskontrolle ihrer Partei. Mit sportpolitischen Themen ist sie bislang kaum in Erscheinung getreten. Allerdings ist Becker Berichterstatterin ihrer Fraktion im Hauptausschuss für die Bereiche Sport und Inneres. Die Politikerin ist nach Angaben auf ihrer Homepage auch Mitglied des Berliner Fußballvereins Tennis Borussia.
Böcker-Gianninis Anwalt Ralf Kleindiek hatte Anfang der Woche im Namen seiner Mandantin mitgeteilt, Spranger habe der Staatssekretärin am vergangenen Freitag angekündigt, sie zu entlassen und habe ihr anschließend schriftlich das Führen der Dienstgeschäfte verboten. Das sei aber nur aus zwingenden dienstlichen Gründen möglich, für die jegliche Grundlage fehle.
Die Innenverwaltung will sich nicht direkt zu den Vorwürfen des Anwalts äußern. Ein Sprecher erklärte lediglich allgemein, dass das Verbot der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen Gründen möglich sei, wenn Tatsachen wie Zeugenaussagen oder Dokumente dies rechtfertigten. (mit dpa)
- Iris Spranger
- SPD
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de