Nach Ausschluss von Kreisverbänden: CDU-Parteigericht untersagt Vorstandswahl der Jungen Union in Berlin
© IMAGO/Stefan Zeitz Nach Ausschluss von Kreisverbänden: CDU-Parteigericht untersagt Vorstandswahl der Jungen Union in Berlin
Diesen Samstag sollte die CDU-Jugendorganisation ihren neuen Vorstand wählen. Doch der einzige Bewerber Lucas Schaal zog vors Parteigericht – und bekam Recht.
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Das Landesparteigericht der Berliner CDU hat die für diesen Samstag geplante Vorstandswahl der Jungen Union Berlin (JU) untersagt. In seiner am späten Freitagabend getroffenen Entscheidung machte das Gericht formale Gründe für die Absage geltend.
Das Gericht stützte damit die Position von Lucas Schaal, dem bis dato einzigen Bewerber für die Nachfolge Alexander Meyers, der die JU seit 2021 leitet und auf eine erneute Kandidatur verzichtet.
Meyer habe den Delegierten der JU-Kreisverbände Charlottenburg-Wilmersdorf und Treptow-Köpenick das Stimmrecht entzogen, heißt es im Vorentscheid des Gerichts, den Schaal durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung ausgelöst hatte.
Meyer wies den Vorwurf zurück und erklärte, die beiden betroffenen Kreisverbände hätten ihre Delegiertenwahlen zu spät durchgeführt und seien deshalb ausgeschlossen worden.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de