Nach antisemitischen Äußerungen: Fans von TeBe boykottieren Spiel gegen Hertha 06
© IMAGO/Matthias Koch Nach antisemitischen Äußerungen: Fans von TeBe boykottieren Spiel gegen Hertha 06
Nach mehreren antisemitischen Vorfällen bei CFC Hertha 06 wollen Fans von Tennis Borussia Berlin das erste Auswärtsspiel boykottieren. Die Prüfung der Senatssportverwaltung läuft.
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Der Fußball-Oberligist Tennis Borussia Berlin bestreitet am Sonntag das erste Spiel der Saison. Viele Fans werden das Spiel allerdings boykottieren, wie aus einem Aufruf der Initiative „Tennis Borussia Aktive Fans“ hervorgeht. Grund dafür sind mehrere antisemitische Vorfälle beim Auftaktgegner CFC Hertha 06 in der vergangenen Saison. Unter dem Slogan „Rote Karte für Antisemitismus“ fordern die Aktiven Fans dazu auf, das Auswärtsspiel zu boykottieren und stattdessen vor dem Stadion ein „sichtbares Zeichen gegen Antisemitismus“ zu setzen.
„Wir würden gerne unser Team im Stadion unterstützen, aber haben uns dagegen entschieden“, sagt Christian Rudolph, Vorstandsmitglied bei Tennis Borussia Aktive Fans gegenüber dem Tagesspiegel. „Wir als Aktive Fans finden, dass der Verein CFC Hertha 06 sich nicht ausreichend distanziert hat, es fehlt weiter ein klares Bekenntnis gegen Antisemitismus und rechte Hetze.“ Ein Verein mit einer so großen Jugendabteilung müsse Verantwortung übernehmen. „Das Nicht-Handeln der verantwortlichen Personen im Verein ist ein fatales Signal.“
Im November hatten zwei Spieler der A-Jugend Gegner von TuS Makkabi antisemitisch beleidigt. Vom Sportgericht wurden sie daraufhin für zwei Jahre gesperrt. Einer der Spieler ist der Sohn von Ergün Çakır, damaliger Vizepräsident des Vereins. Çakır hatte danach in einem Interview mit der „Sportschau“ erklärt: „Mein Sohn wird in seinem ganzen Leben die Juden hassen.“ Vom Sportgericht wurde er zu zwei Jahren Amtssperre und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt.
Die Senatssportverwaltung prüft derzeit, ob Hertha 06 überhaupt noch sportlich förderungswürdig ist. Dazu muss nach dem Sport-Förderungsgesetz gewährleistet sein, „dass die Tätigkeit der Sportorganisation (…) demokratischen Grundsätzen“ entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Verein von der Förderung ausgeschlossen und müsste für die Trainingszeiten seiner Mannschaft auf öffentlichen Sportanlagen bezahlen.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de