Mangel an Medikamenten: Lauterbach mahnt zur Eile bei Gesetzesbeschluss
© imago/Future Image/IMAGO/Frederic Kern Mangel an Medikamenten: Lauterbach mahnt zur Eile bei Gesetzesbeschluss
Ein Gesetz zur Bekämpfung der Engpässe bei Arzneimitteln muss noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Der Gesundheitsminister fordert schnelles Tempo.
Angesichts des Medikamentenmangels setzt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf einen zügigen Beschluss des von der Ampel auf den Weg gebrachten Gesetzes zur Bekämpfung der Engpässe.
„Ich muss darauf hinweisen, zehn Jahre sind diese Probleme bekannt, es ist nie viel gemacht worden. Jetzt haben wir sehr schnell ein Gesetz durchs Kabinett gebracht, und ich bin ganz sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen im Parlament dieses Gesetz auch schnell beschließen werden“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das müsse jetzt schnell gehen.
Das Kabinett hatte das sogenannte Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz Anfang April beschlossen. Es muss aber noch durch Bundestag und Bundesrat. Es soll Herstellern ermöglichen, höhere Abgabepreise für Kindermedikamente in Deutschland zu verlangen, sodass sich Lieferungen nach Deutschland mehr lohnen.
Grundsätzlich ist bei wichtigen Medikamenten auch eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung vorgesehen. Und bei Antibiotika sollen Hersteller, die Wirkstoffe in Europa produzieren, stärker zum Zug kommen.
Antibiotika für Kinder sind knapp
Kinderärzte in mehreren europäischen Ländern hatten in einem Hilferuf an die Politik appelliert, etwas gegen die schlechte Versorgungslage zu unternehmen. Knapp waren zuletzt nicht nur Fiebersäfte, sondern auch Antibiotika.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz gibt es auch Probleme bei Blutfettsenkern, Blutdruckmitteln und sogar Krebsmedikamenten.
Mehrere Bundesländer lockern bereits die Einfuhr-Regeln bei Antibiotika-Säften für Kinder. Grundlage dafür ist ein in der vergangenen Woche vom Gesundheitsministerium offiziell festgestellter Versorgungsmangel.
Es geht etwa um die Einfuhr von Produkten, die in Deutschland nicht zugelassen oder registriert sind. Lauterbach sprach am Montag von „Notmaßnahmen“. „Der Prozess zeigt aber, das Gesetz kommt nicht zu früh.“ (dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de