Klage wegen Zeitdruck: Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz
© dpa/Uli Deck Eil Klage wegen Zeitdruck: Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz
CDU-Politiker Thomas Heilmann war in Karlsruhe vor Gericht gezogen, weil er beim Heizungsgesetz seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah. Nun haben die Richter entschieden.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf nicht wie geplant in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die für Freitag geplante zweite und finale dritte Lesung des sogenannten Heizungsgesetzes und gab damit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung von CDU-Politiker Thomas Heilmann statt.
Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend mit. Demnach fiel die Entscheidung des zweiten Senats mit fünf zu zwei Stimmen.
In ihrer Begründung argumentierten die Richter, mit der „erheblichen Verdichtung der zeitlichen Abläufe“ und einer nicht geringen Komplexität des Gesetzes.
„Auch wenn der Parlamentsmehrheit bei der Gestaltung der Verfahrungsabläufe ein verfassungsrechtlich garantierter weiter Gestaltungsspielraum zukommt und bei dem dargestellten Geschehensablauf die Fristen, die die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs vorsieht (§ 81 Abs. 1 Satz 2 GO-BT), gewahrt worden sein dürften, bedarf es näherer, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht leistbarer Prüfung, ob die Beteiligungsrechte des Antragstellers vorliegend ohne ausreichenden sachlichen Grund in substantiellem Umfang beeinträchtigt wurden und sich die durch die Parlamentsmehrheit gewählte Verfahrensgestaltung als eine rechtsmissbräuchliche Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens darstellt“, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter.
Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus und in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz.
CDU-Politiker Thomas Heilmann nach seinem Erfolg in Karlsruhe.
„Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus und in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz“, twitterte Heilmann am Mittwochabend. Er kündigte eine Pressekonferenz für den morgigen Donnerstag an.
FDP-Politiker zufrieden mit Beschluss
Auch der FDP-Politiker Frank Schäffler, der in den vergangenen Wochen vehement gegen das Heizungsgesetz agiert hatte, begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe: „Das ist gut so“, schrieb er bei Twitter. „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen“, so Schäffler
Der frühere Berliner Justizsenator Heilmann hatte vergangenen Mittwoch sein Recht als Bundestagsabgeordneter genutzt, um ein Organstreitverfahren in Karlsruhe einzuleiten und zudem eine einstweilige Verfügung gegen das Gebäudeenergiegesetz beantragt.
Thomas Heilmann hatte mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung Erfolg. © Cornelia Woerster
Der Berliner Jurist Heilmann hatte das parlamentarische Verfahren der Ampel kritisiert. Die hatte nach langem Streit und Verhandlungen den finalen Entwurf des sogenannten Heizungsgesetzes erst am vergangenen Freitag vorgelegt.
Heilmann sah darin eine Verletzung seiner Rechte, weil eine gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung nicht möglich sei. Lediglich über das Wochenende hatten sich Opposition, Experten und Verbände auf die Ausschuss-Anhörung am Montag vorbereiten können.
„Mit parlamentarischer Demokratie hat das nichts mehr zu tun“, sagte Heilmann in der vergangenen Woche. Er plädierte dafür, die Entscheidung über das GEG in einer Sondersitzung in der Sommerpause oder im Herbst zu fällen. „Es wäre noch locker Zeit, das Gesetz im September zu beschließen“, sagt Heilmann, schließlich soll das Heizungsgesetz erst ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de