Keine Zulassung: AfD darf bei Bürgerschaftswahl in Bremen nicht antreten

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Keine Zulassung: AfD darf bei Bürgerschaftswahl in Bremen nicht antreten

© picture alliance/dpa Update Keine Zulassung: AfD darf bei Bürgerschaftswahl in Bremen nicht antreten

Die Bremer AfD ist in zwei Lager zerfallen. Diese reichten unterschiedliche Listen zur Bürgerschaftswahl ein, was rechtlich nicht zulässig ist.

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Die AfD kann im Wahlbereich Bremen nicht an der Bürgerschaftswahl am 14. Mai teilnehmen. Der Landeswahlausschuss wies am Donnerstag Beschwerden aus der Partei gegen die Ablehnung zweier konkurrierender AfD-Kandidatenlisten durch den Bremer Wahlbereichsausschuss zurück und stufte diese als nicht zulassungsfähig ein.

Die Entscheidung ist laut Landeswahlleitung endgültig und kann nicht weiter angefochten werden. Sie kann nur nachträglich in einem Wahlprüfungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes angegriffen werden.

Der Wahlbereich Bremen ist einer von zwei Wahlbereichen in dem Bundesland, der andere ist Bremerhaven. Über die Zulassung einer dort von der AfD eingereichten Liste entscheidet der Landeswahlausschuss im Anschluss am Donnerstag noch separat. Der für Bremerhaven zuständige Wahlbereichsausschuss ließ diese zu, dagegen aber legte der dortige Wahlbereichsleiter Beschwerde ein.

Die Bremer AfD ist tief zerstritten und in zwei Lager zerfallen. Es gibt zwei Vorstände, die sich gegenseitig die Legitimation zur Vertretung der Partei absprechen. Diese reichten auch die unterschiedlichen Listen ein, was rechtlich nicht zulässig ist. Eine Partei darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die innerparteiliche Lage ist extrem verfahren und rechtlich umstritten.

Unzulässige Doppelbewerbung

Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen.

Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen. Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand. (AFP, dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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