Gesetzentwurf liegt vor: Ampel verständigt sich auf finale Fassung des Heizungsgesetzes

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Gesetzentwurf liegt vor: Ampel verständigt sich auf finale Fassung des Heizungsgesetzes - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Marcus Brandt Gesetzentwurf liegt vor: Ampel verständigt sich auf finale Fassung des Heizungsgesetzes

Das Heizungsgesetz hat eine zentrale Hürde genommen. Nach einem langen Ringen soll es in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

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Die Koalition hat sich am Freitag auf die konkreten Formulierungen für das neue Heizungsgesetz verständigt. Eine detaillierte Übersicht der geplanten Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf liegt diversen Nachrichtenagenturen vor. Damit ist eine zentrale Hürde für die geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der kommenden Woche genommen.

„Die geeinten Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz sind nun an den Ausschuss versandt“, erklärten die Grünen-Fraktionsvizes Julia Verlinden und Andreas Audretsch. „Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme.“ Verlinden und Aufretsch sprachen von einem „Meilenstein für den Klimaschutz“.

Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen werde „sozial ausgestaltet“, betonten die Fraktionsvizes: „Wir halten unser Versprechen ein und erhöhen die Förderung für klimaneutrale Wärme auf bis zu 70 Prozent.“

Für Montag ist eine zweite öffentliche Anhörung zum GEG im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Externe Expertinnen und Experten sollen sich dabei zu den Plänen der Koalition äußern. Voraussichtlich am Mittwoch stimmt der Klimaschutz-Ausschuss über die nun verabredeten Änderungen am Gesetzentwurf ab. Noch in der gleichen Woche soll der Bundestag über das GEG abstimmen, möglicherweise auch der Bundesrat.

Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen

Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen.“

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant: Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung – also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann – die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Nach langem Ringen hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Gesetzentwurf verständigt.

„Durch die grundlegenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass wir Klimaschutz im Gebäudebereich wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgeglichen erreichen“, sagte Konrad.

Ihr Grünen-Kollege Andreas Audretsch sagte der dpa: „Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird.“ Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. „Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen – darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten.“

Es gelte jedoch weiter eine allgemeine Härtefallklausel, sagte Audretsch. „Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann – gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten – kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter.“ (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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