Geplantes Berliner Sondervermögen: Senat begründet Milliardenkredite mit Klimawandel und Ukraine-Krieg

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Geplantes Berliner Sondervermögen: Senat begründet Milliardenkredite mit Klimawandel und Ukraine-Krieg - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Paul Zinken Geplantes Berliner Sondervermögen: Senat begründet Milliardenkredite mit Klimawandel und Ukraine-Krieg

Das „Sondervermögen Klimaschutz“ sieht milliardenschwere Kreditermächtigungen für das Land Berlin vor. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. Das Vorhaben gilt als heikel.

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Der Berliner Senat hat am Dienstag den Gesetzesentwurf für ein „Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ verabschiedet. Damit wollen CDU und SPD ab 2024 bis zu zehn Milliarden Euro in den Klimaschutz investieren und den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft fördern. Das Geld soll in die Bereiche Gebäude, Energieerzeugung, Mobilität und die Transformation der Wirtschaft fließen. Für welche Projekte die Mittel konkret eingesetzt werden, ist noch offen.

„Die Investitionsbedürfnisse, um die Klimaziele zu erreichen, sind nicht im Haushalt darstellbar“, begründete Finanzsenator Stefan Evers (CDU) die Einrichtung des Sondervermögens. Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) nannte das Vorhaben „ein Beschleunigungsgesetz für zusätzliche und dringend notwendige Milliardeninvestitionen auf dem Weg Berlins zu einer klimaneutralen Metropole“.

Der Klimawandel und der Ukrainekrieg machen das Sondervermögen laut Senat notwendig

Bei dem Sondervermögen handelt es sich um Kreditermächtigungen für das Land Berlin, die nicht im regulären Haushalt auftauchen. Dort sind der Aufnahme neuer Schulden durch die Schuldenbremse im Grundgesetz enge Grenzen gesetzt. Ausnahmen sind lediglich für Notsituationen vorgesehen.

In seiner Begründung für das Sondervermögen stützt sich der Senat gleich auf zwei Notsituationen: der voranschreitende Klimawandel sowie der Energiepreisschock infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. In dem Gesetzestext, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es: „Mit Hilfe des zu gründenden Sondervermögens sollen daher kreditfinanziert Maßnahmen umgesetzt werden, die zum einen die energiepolitischen Abhängigkeiten des Landes schnell und spürbar verringern und zum anderen ein beschleunigtes Erreichen der Klimaziele (…) ermöglichen.“

Ähnliche Sondervermögen gibt es bereits in den Bundesländern Bremen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. In NRW klagen die dortigen Oppositionsfraktionen von SPD und FDP gegen das Sondervermögen, weil sie es für verfassungswidrig halten.

Da liegt nicht bares Geld herum.

Finanzsenator Stefan Evers verweist auf die engen Grenzen des Sondervermögens

Finanzsenator Evers verwies am Dienstag auf die engen Grenzen des Sondervermögens und die klare Zweckbestimmung. Die Kredite würden erst aufgenommen, wenn klar sei, welche Projekte damit finanziert werden sollen. „Da liegt nicht bares Geld herum“, sagte Evers. Zudem sei der „Einfluss des Parlaments“ sichergestellt. In dem Gesetzesentwurf heißt es: „Über die tatsächliche Auswahl der Projekte sowie die Mittelverwendung entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag des Senats.“

Bis Ende 2024 soll der Effekt der milliardenschweren Maßnahmen zudem ausgewertet werden. Dabei sollen die jeweiligen CO₂-Einsparungen anhand einer „evidenzbasierten Methodik“ nachgewiesen und dokumentiert werden. Auf Grundlage der Evaluation kann das Abgeordnetenhaus beschließen, das Sondervermögen von zunächst fünf auf maximal zehn Milliarden Euro auszuweiten. Die Rückzahlung der Kredite soll 2030 beginnen und 2055 abgeschlossen sein.

Die Berliner Grünen begrüßen das Sondervermögen grundsätzlich. „Wie bitter notwendig es ist, in Klimaschutz zu investieren, zeigt dieser erneute Rekord-Hitzesommer auf beängstigende Art und Weise“, sagte Grünen-Fraktionschef Werner Graf dem Tagesspiegel. Entscheidend sei für Graf jedoch, wofür das Geld ausgegeben wird. „Wir fordern, die Mittel auch dort zu investieren, wo Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen entlastet werden“, sagte er. Die energetische Sanierung müsse vorangebracht und gleichzeitig „die Kosten bei Berliner:innen mit mittlerem und geringem Einkommen bestmöglich abgefedert werden“, um etwa Mietsteigerungen zu verhindern.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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