Gefährliche Gegenstände verboten: Bundespolizei zeigt erste Funde von Kontrollen an Bahnhöfen in Berlin
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Gefährliche Gegenstände verboten: Bundespolizei zeigt erste Funde von Kontrollen an Bahnhöfen in Berlin
Am Wochenende dürfen Messer, Waffen und andere gefährliche Gegenstände an drei Bahnhöfen abends und nachts nicht mitgeführt werden. Die Bundespolizei kontrolliert und zeigt bereits erste Funde.
| Update:
Die Bundespolizeidirektion Berlin hat für dieses Wochenende ein Verbot von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr erlassen. Das teilte sie am Mittwoch mit. Verboten sind „verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.“. Die Bundespolizei zeigt auf der Plattform X bereits erste Funde.
Dieses Verbot, das in den Nächten von Freitag zu Sonnabend und von Sonnabend zu Sonntag jeweils von 18 bis 3 Uhr gilt, betrifft die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz, wobei die U-Bahnhöfe nicht eingeschlossen sind.
Mit dem Verbot sollen Gewaltstraftaten verhindert und sowohl Mitreisende als auch Polizeibeamte geschützt werden. Die Entscheidung folgt auf eine anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen und eine Zunahme der Gewaltintensität.
Einsatzkräfte der Bundespolizei werden überwachen, ob das Verbot eingehalten wird. Bei Verstößen können die gefährlichen Gegenstände sichergestellt sowie ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.
In ihrer Allgemeinverfügung konkretisiert die Bundespolizei die Gegenstände, die in den Nächten an den Bahnhöfen verboten sind:
- Feuerwaffen aller Art wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten einschließlich Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
- Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte Ball Bearing Guns
- Bogen, Armbrüste und Pfeile
- Schleudern und Katapulte
- Taser und Betäubungsstäbe
- handlungsunfähig machende oder herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays wie Reizgas, Pfeffersprays, Tränengas, Säuresprays und (Tier)Abwehrsprays
- spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm, Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm (ab dem Scharnier gemessen), Hackwerkzeuge wie Äxte, Beile und Hackmesser, Teppichmesser, Schwerter und Säbel, Eisäxte und Eispickel und Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge wie Schraubendreher und Meißel
- Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger, Kampfsportgeräte und Brecheisen.
Als mitgeführt gilt demnach ein Gegenstand, wenn jederzeit schnell darauf zugegriffen werden kann – er also entweder direkt am Körper, in der Kleidung, in einer Tasche oder anderweitig nah am Körper ist. Umgehen lässt sich das Verbot, indem der Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird.
Zuletzt hatte die Bundespolizei im Oktober und November 2023 an vier Wochenenden ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen für mehrere Berliner Bahnhöfe erlassen. Damals war auch der Bahnhof Warschauer Straße in die Aktion einbezogen worden. (Tsp)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de