Erstmals seit Beginn der Blockadewochen: Berliner Richter schickt Klimaaktivisten in Unterbindungsgewahrsam

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Erstmals seit Beginn der Blockadewochen: Berliner Richter schickt Klimaaktivisten in Unterbindungsgewahrsam - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Kay Nietfeld Erstmals seit Beginn der Blockadewochen: Berliner Richter schickt Klimaaktivisten in Unterbindungsgewahrsam

Für drei Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ verhängte ein Richter in Berlin am Dienstag Gewahrsam. Dieser soll sie von weiteren Straftaten abhalten.

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Erstmals seit Beginn der Blockadewochen hat ein Berliner Richter Klimaaktivisten in den Unterbindungsgewahrsam geschickt, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten. Am Dienstag verhängte der Richter den Gewahrsam gegen drei Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“, wie eine Sprecherin der Polizei dem Tagesspiegel am Mittwoch sagte.

Die Polizei hatte am Dienstag 17 Blockaden aufgelöst. Bei 59 festgenommenen Aktivisten prüfte die Behörde, einen Gewahrsam zu beantragen. Fünf Aktivisten wurden dann einem Richter vorgeführt. Der entließ zwei der Blockierer, drei mussten in den Gewahrsam.

Am 19. April hatte die „Letzte Generation“ ihre Blockadewochen in Berlin begonnen. Ihr erklärtes Ziel ist es, Berlin lahmzulegen und zum Stillstand zu bringen. Trotz zahlreicher Festnahmen war es der Polizei zunächst nicht gelungen, einen Richterbeschluss gegen die Aktivisten zu erwirken. Die Polizei muss nachweisen, dass die Aktivisten am nächsten Tag sehr wahrscheinlich erneut blockieren. Wenn sie erklären, dass sie am Folgetag nicht weitermachen, muss der Richter sie entlassen.

Neue Koalition will Gewahrsam auf fünf Tage ausweiten

Polizeipräsidentin Barbara Slowik sprach im Tagesspiegel-Interview von einer „schwierigen rechtlichen Situation“. Seit Beginn der Blockaden im Januar 2022 und bis zum Start der Blockadewochen Mitte April hatte die Polizei für 258 Personen Gewahrsam beantragt, es traf dann 57 Personen.

Laut Gesetz ist ein Gewahrsam in Berlin für maximal 48 Stunden möglich, damit Straftäter nicht gleich wieder Taten begehen. Ein Richter muss entscheiden, die Betroffenen müssen am Tag nach der Festnahme bis 24 Uhr wieder entlassen werden. Die neue schwarz-rote Koalition will fünf Tage ermöglichen. Damit bliebe Berlin im Vergleich der Bundesländer unter jenen mit der kürzesten Gewahrsamsdauer.

Am Mittwoch hat die „Letzten Generation“ am Alexanderplatz den Straßenverkehr verlangsamt und zum Teil gestoppt, diesmal war die Demo aber angemeldet. 100 Teilnehmer gingen am Mittag über die Karl-Marx-Allee, zum Teil setzten sie sich auf die Straße.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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