Erhöhung der Beiträge: Bundestag beschließt Reform der Pflegeversicherung

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Erhöhung der Beiträge: Bundestag beschließt Reform der Pflegeversicherung

© dpa/Carsten Koall Erhöhung der Beiträge: Bundestag beschließt Reform der Pflegeversicherung

Der Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition zur Reform der Pflegeversicherung wurde am Freitag mit 377 Ja-Stimmen gebilligt, es gab 275 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

Der Bundestag hat die Pläne für eine milliardenschwere Reform der Pflegeversicherung gebilligt. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalitionen wurde am Freitag mit 377 Ja-Stimmen gebilligt, es gab 275 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

Der Gesundheitsausschuss hatte diese Woche an einigen Stellen noch einmal Veränderungen vorgenommen. Die Reform sieht eine Erhöhung der Pflegebeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ab Juli vor und ab dem kommenden Jahr auch höhere Leistungen für pflegende Angehörige.

Menschen, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, bekommen nach dem Gesetz zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld. Kurz vor der Abstimmung wurde auch wieder ein sogenanntes Entlastungsbudget in den Gesetzentwurf geschrieben, um pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings gleichzeitig die ab 2025 geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von fünf auf 4,5 Prozent abgesenkt.

Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent des Bruttolohns auf 3,4 Prozent steigen. Er wird je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt.

Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Dies soll insgesamt Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. (AFP)

  • Sozialpolitik

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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