Ergänzung zum Heizungsgesetz: Ampel plant Obergrenze für Heizungsförderung von 30.000 Euro

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Ergänzung zum Heizungsgesetz: Ampel plant Obergrenze für Heizungsförderung von 30.000 Euro - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© picture alliance/dpa/Silas Stein Ergänzung zum Heizungsgesetz: Ampel plant Obergrenze für Heizungsförderung von 30.000 Euro

Im Rahmen des Heizungsgesetzes plant der Bund bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für den Umbau zu übernehmen. Gelten soll das offenbar aber nur bis zu einer bestimmten Preisgrenze.

Die Ampelfraktionen haben noch vor der Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes am Freitag Ergänzungen vorgeschlagen.

Laut einem Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die geplante Förderung für den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen eingeschränkt werden. Demnach sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen. Dies geht aus einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa hervor. Der Entwurf soll ebenfalls am Ende der Woche beschlossen werden.

Das GEG sieht grundsätzlich vor, dass nur Heizungen installiert werden dürfen, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Staat würde den Umstieg mit bis zu 70 Prozent der Kosten fördern, jedoch wäre die Obergrenze für die Förderung bei 30.000 Euro erreicht. Somit würde der Staat maximal 21.000 Euro als Zuschuss gewähren.

Ein genaues Förderkonzept liegt bisher noch nicht vor, doch der Entschließungsantrag fordert die Ampelpartner in der Bundesregierung auf, ein solches Konzept zu erstellen und bestimmte „Festlegungen umzusetzen“.

Für Mehrparteienhäuser sieht der Antrag ebenfalls eine Begrenzung der förderfähigen Kosten vor. Die ersten sechs Wohneinheiten könnten demnach Kosten von je maximal 10.000 Euro erhalten, während für die siebte Wohneinheit und weitere nur noch höchstens je 3000 Euro förderfähig wären.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden sollen ähnliche Grenzen nach Quadratmeterzahl gelten. (Tsp)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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