Doch keine Gruppenvergewaltigung?: Neue Beweise nähren Zweifel im Fall Görlitzer Park

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Doch keine Gruppenvergewaltigung?: Neue Beweise nähren Zweifel im Fall Görlitzer Park

© Julius Geiler

Doch keine Gruppenvergewaltigung?: Neue Beweise nähren Zweifel im Fall Görlitzer Park

Zum Prozessauftakt gegen drei Männer zu einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Berlin tauchen neue Beweise auf. Das ist auch politisch brisant.

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Der Fall verbreitete Schrecken: Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft drei Drogendealern, alle abgelehnte Asylbewerber aus Afrika, vor, im Juni 2023 eine Gruppenvergewaltigung begangen zu haben. Das Opfer ist eine 27-jährige Georgierin. Die schwarze-rote Koalition nutzte den Fall für sich, der Senat beschloss bei einem Sicherheitsgipfel im September, den Görli einzuzäunen und 30 Millionen Euro für Repression und Prävention auszugeben. Zeitlich passend erhob die Staatsanwaltschaft drei Tage zuvor Anklage.

Doch zum Prozessauftakt am Donnerstag am Landgericht droht die bisherige Darstellung des Falls in sich zusammenzufallen. Die Angeklagten könnten im Ernstfall sogar aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Denn Ende 2023, wenige Wochen vor der Verhandlung, tauchten neue Beweise auf, das Gericht ordnete bereits Nachermittlungen an. Nach Tagesspiegel-Informationen geht es um Bildmaterial, gefilmt mit einem Handy. Zuerst berichtete das Portal „Nius“ darüber.

Zu sehen sein soll eine Frau, kniend beim Oralverkehr, umringt von mehreren Männern, einer filmt die Szenerie – mutmaßlich der Mann der Frau. Anhand der Bilder konnten Beamte des Landeskriminalamtes den genauen Tatort finden und die Szenerie rekonstruieren. Warum das Bildmaterial erst jetzt auftauchte, kurz vor dem Beginn des Prozesses, ist unklar, ebenso ob es Ermittlungspannen gab.

Am Landgericht muss das Material noch als Beweis eingeführt werden, dann ist ein Abgleich mit den Aussagen der Georgierin möglich. Für die Anwälte der Angeklagten geht es um die Zuordnung von sexuellen Handlungen zu den jeweils gefundenen DNA-Spuren und inwiefern das Opfer jeweils unfreiwillig daran beteiligt war.

Die Frau soll auch als Zeugin geladen werden. Vertreten wird sie in der Nebenklage vom Berliner Opferbeauftragten Roland Weber. Er sagte dem Tagesspiegel, dass die 27-Jährige bislang Bereitschaft signalisiert habe, für ihre Zeugenaussage nach Berlin zu kommen.

Ob es angesichts der neu aufgetauchten Beweise dabei bleibt, ist unklar. Sollte sich bereits am Donnerstag herausstellen, dass sie und ihr Mann doch nicht anreisen und sogar von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würden, könnten die Angeklagten frei gelassen werden. Fragliche Vorwürfe gegen das Paar, die sich den Ermittlern und dem Gericht stellen könnten, sind: Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung – oder handelt es sich sogar um einen Fall von Prostitution?

Widersprüche in Aussagen, Rückkehr nach Georgien

Das Problem an dem Fall: Die Anklage beruht vor allem auf Aussagen der Georgierin, die sich teils widersprachen, so bei der Täterbeschreibung oder der Gewalt gegen ihren Mann. Zudem sah sich Esmer T. nach ersten Befragungen für weitere außerstande. Sie reiste mit ihrem Mann Oleg T. zurück nach Georgien und war für die Ermittler dort schwer zu erreichen. Dabei hätten sie dank der EU-Opferschutzrichtlinie in Deutschland Anspruch auf psychosoziale Begleitung und sogar auf einen sicheren Aufenthalt in Deutschland bis zum Abschluss des Verfahrens.

Ins Wanken geraten könnte auch die Anklage, für die Staatsanwaltschaft war die Sache bislang klar. Angeklagt sind drei Männer aus dem Drogen- und Dealermilieu, alle sind abgelehnte Asylbewerber: der 21 Jahre alte Somalier Osman B., der 22-jährige Boubacar B. aus Guinea und Mountaga D., 22 Jahre alt und aus Guinea-Bissau. Der Vorwurf: besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Raub.

Die Angeklagten – Aliasidentitäten, Drogen und Gewalt

Die 27-jährige Studentin Esmer T., Mutter zweier Kinder, und ihr Ehemann waren am 21. Juni gegen 5 Uhr im Park unterwegs, kauften dort Kokain, wurden intim. Mehrere Dealer sollen das Paar umringt haben. Zwei sollen Oleg T. mit Stöcken traktiert und 1200 Euro aus seiner Bauchtasche gestohlen, andere sich an der Frau vergangen haben. Von Osman B., der die Tat bestreitet, wurden Spermaspuren im Körper des Opfers gefunden, von den anderen auf ihrem Slip.

Osman B., seit 2016 mit zehn weiteren Aliasidentitäten in Deutschland, ist bei der Polizei mit Drogendelikten, Gewalttaten, Raub und Diebstahl bekannt. Im Bundeszentralregister gibt es sieben Einträge, zwei Verfahren wegen gefährlicher Gewaltdelikte wurden in Sachsen-Anhalt nach Jugendrecht eingestellt.

Die anderen beiden schweigen zur Tat. Boubacar B., seit 2017 in Deutschland mit vier Aliasidentitäten und erloschener Aufenthaltsgestattung, hat neun Einträge im Bundeszentralregister. Er ist als Brennpunkttäter eingestuft, soll regelmäßig Marihuana und Kokain konsumiert haben und ist mehrfach wegen Drogenhandels verurteilt.

Mountaga D. lebte im betreuten Wohnen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, sein Aufenthalt aber geduldet. Er fiel mit Gewaltdelikten und Drogenhandel auf, Staatsanwaltschaft und Justiz sahen von einer Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit ab.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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