„Cum-Ex“-Affäre um Scholz: Union kündigt Verfassungsklage bei Ablehnung von U-Ausschuss an

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„Cum-Ex“-Affäre um Scholz: Union kündigt Verfassungsklage bei Ablehnung von U-Ausschuss an - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Bernd von Jutrczenka „Cum-Ex“-Affäre um Scholz: Union kündigt Verfassungsklage bei Ablehnung von U-Ausschuss an

Die Ampel-Koalition wird den beantragten Untersuchungsauschuss wohl ablehnen, die SPD hält ihn für verfassungswidrig. CDU und CSU wollen das nicht akzeptieren.

Die Spitze der Unionsfraktion im Bundestag hält eine Verfassungsklage für unausweichlich, sollten die Ampel-Fraktionen einen Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Steuerskandals bei der Hamburger Warburg-Bank tatsächlich ablehnen.

„Alles andere wäre das Signal: Ihr könnt mit uns machen, was ihr wollt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei, am Dienstag in Berlin. Zugleich betonte der CDU-Politiker aber: „Wir wollen Politik in Berlin machen und nicht in Karlsruhe.“

Sollte der Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses abgelehnt werden, wolle man so schnell wie möglich Klage einreichen. Frei sprach von Anfang September, zum Ende der Sommerpause.

Wie sich die Koalition am Ende verhalte, sei auch nach einer Sondersitzung des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestages vom Montagabend unklar, kritisierte Frei. Vor dieser Sondersitzung um 18.00 Uhr sei der Union signalisiert worden, dass die Koalition die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ablehnen werde.

SPD hält Antrag für verfassungswidrig

Wenig später sei mitgeteilt worden, man stelle einen Vertagungsantrag auf den heutigen Dienstag, 12.00 Uhr. Dies deute darauf hin, dass man in der Koalition unterschiedlicher Meinung sei.

Ein solches Vorgehen „wäre absolut singulär, das hat es noch nie gegeben“, sagte Frei. Es gelte ein Beschleunigungsgebot – Untersuchungsausschüsse dürften nicht verzögert werden, sie seien ein Minderheitenrecht.

Die SPD ist anderer Meinung: Der Antrag auf Einsetzung des Sondergremiums sei verfassungswidrig, sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner am Dienstag in Berlin. Er erklärte, CDU/CSU wollten vor allem Handlungen der Verwaltung in Hamburg untersuchen lassen, wofür der Bund aber nicht zuständig sei. „Es muss einen Bundesbezug geben.“ Nur Teile des Antrags der Union seien zulässig und könnten Gegenstand eines abgespeckten U-Ausschusses werden.

Bei dem Untersuchungsausschuss geht es um die Rolle von Olaf Scholz als früherem Bundesfinanzminister und jetzigem Bundeskanzler. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister Einfluss auf die „Cum-Ex“-Steueraffäre der Warburg-Bank genommen zu haben. Scholz hatte dies zurückgewiesen.

Durch „Cum-Ex“ war dem Staat ein Gesamtschaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro entstanden. Anleger hatten sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen. (dpa, Reuters)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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