Berlins Justizsenatorin hatte Prüfung veranlasst: Letzte Generation weiter nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft
© dpa/Christoph Soeder Berlins Justizsenatorin hatte Prüfung veranlasst: Letzte Generation weiter nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft
In Brandenburg ermitteln Behörden seit einiger Zeit gegen die Klimagruppe. „Das lässt sich nur bedingt auf Berlin anwenden“, so die Justizverwaltung unter Felor Badenberg (parteilos).
In Berlin bleibt es zunächst dabei, dass die Klimagruppe „Letzte Generation“ nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft wird. Das ist das Ergebnis einer Prüfung in der Senatsjustizverwaltung, um die Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) im Mai kurz nach ihrem Amtsantritt gebeten hatte.
Die bisherige Verneinung des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden sei demnach nicht zu beanstanden, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Justizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Senatorin Badenberg hatte die Prüfung in ihrem Haus aufgrund von Entscheidungen im benachbarten Brandenburg veranlasst. Dort laufen Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Hintergrund des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin sind unter anderem Attacken von Aktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt. Das Landgericht Potsdam hatte ebenfalls einen Anfangsverdacht gesehen, dass es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
„Aus Sicht des Fachbereiches lässt sich die Entscheidung aus Brandenburg nur bedingt auf die Situation in Berlin anwenden“, hieß es nun von der Justizverwaltung in Berlin. Allerdings schließe dies eine andere Bewertung nicht aus. So sei „insbesondere die Entwicklung des Protestgeschehens in die fortlaufende strafrechtliche Bewertung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin einzubeziehen“, hieß es weiter.
Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, die rechtliche Einschätzung der Klimagruppe unterliege „einer permanenten Neubewertung“.
Die „Letzte Generation“ macht seit 2022 regelmäßig insbesondere mit Sitzblockaden auf Straßen auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind nach eigenen Angaben bislang rund 2000 Verfahren dazu gelandet, das Amtsgericht Tiergarten verhandelt wöchentlich über solche Fälle.
Seit Mitte Juni versucht die Staatsanwaltschaft auch Entscheidungen im beschleunigten Verfahren gegen Klimaaktivisten zu erwirken. Bei den ersten zwei Versuchen ist dies gescheitert, weil aus Sicht der Gericht eine umfangreichere Beweisaufnahme nötig ist. (dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de