Berliner Lindemann-Anwälte äußern sich: Gutachten sieht keine Fremdeinwirkung bei Verletzungen von Shelby Lynn

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Berliner Lindemann-Anwälte äußern sich: Gutachten sieht keine Fremdeinwirkung bei Verletzungen von Shelby Lynn

© Imago/ITAR-TASS/Vyacheslav Prokofyev Berliner Lindemann-Anwälte äußern sich: Gutachten sieht keine Fremdeinwirkung bei Verletzungen von Shelby Lynn

Nach Missbrauchsvorwürfen gegen Till Lindemann soll ein Gutachten im Auftrag der Anwälte des Sängers diesen entlasten. Die Rechtsmedizin der Uniklinik Köln kann sexuelle Gewalt aber nicht ausschließen.

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Nach Missbrauchsvorwürfen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann könnte ihn nun ein Gutachten entlasten. Das teilte die Berliner Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann, die Lindemann vertritt, am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft Vilnius hatte das Ermittlungsverfahren gegen Lindemann bereits eingestellt.

Demnach gebe es Hinweise darauf, dass die Verletzungen der irischen Klägerin Shelby Lynn „ohne Fremdeinwirkung“ entstanden sein. Lynn hatte angezeigt, nach einem Rammstein-Konzert im litauischen Vilnius im Mai unter Drogen gesetzt worden zu sein. Am nächsten Morgen sei sie mit Hämatomen und Erinnerungslücken aufgewacht.

Berliner Lindemann-Anwälte äußern sich: Gutachten sieht keine Fremdeinwirkung bei Verletzungen von Shelby Lynn

© instagram/Shelbys69666

Schertz-Bergmann zufolge habe die Staatsanwaltschaft Vilnius dafür aber keine Beweise gefunden, nachdem ein Zeuge vernommen und Daten ausgewertet worden seien.

Gewalt kann nicht ausgeschlossen werden

Lindemanns Anwälte teilten weiter mit, „eigene Untersuchungen“ veranlasst zu haben. Das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln habe die von Lynn auf Twitter veröffentlichten Fotos daraufhin untersucht, ob ihre Verletzungen von Misshandlungen stammen könnten. Das Ergebnis: Ein „Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung“ sei die „wahrscheinlichste Ursache“. Demnach seien die Befunde nicht „typisch für eine Fremdeinwirkung“ – ausgeschlossen werden könne diese aber nicht, ebenso wenig wie sexuelle Gewalt.

Lindemanns Anwälte hätten zudem Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Berlin, die gegen den Sänger nach wie vor ermittelt, nehmen können. Sie sehen bestätigt, dass „Ermittlungsverfahren nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer“ zurückgingen, sondern „ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in sozialen Netzwerken“.

Die Staatsanwaltschaft hatte selbst erklärt, dass sie von Amts wegen und aufgrund mehrerer Strafanzeigen von „nicht am etwaigen Tatgeschehen beteiligten Personen“ gegen Lindemann ermittle. Es gehe um Tatvorwürfe „aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“.

Youtuberin Kayla Shyx, die in einem Video von ihren Erlebnissen auf einer Rammstein-Aftershow-Party berichtet hatte, sei „abgemahnt“ worden – woraufhin diese eine Unterlassungserklärung abgab, allerdings nur zu zwei Punkten.

Gegen den „Spiegel“, der im Juni berichtet hatte, habe man eine einstweilige Verfügung beantragt, abgemahnt worden sei auch die Schweizer Zeitung „Blick“.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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