Berliner Gericht hat entschieden: Bei polygamer Ehe gilt Flüchtlingsschutz nur für eine Ehefrau
© imago/imagebroker Berliner Gericht hat entschieden: Bei polygamer Ehe gilt Flüchtlingsschutz nur für eine Ehefrau
Hat ein Flüchtling in seiner Heimat mehrere Frauen geheiratet, muss er sich für eine entscheiden, wenn es um den Familienflüchtlingsschutz geht.
In einem Berufungsverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden: Nur eine Ehefrau eines anerkannten Flüchtlings kann den Familienflüchtlingsschutz erhalten. Damit wurde ein Urteil aus erster Instanz aufgehoben.
Das OVG hat mit seinem Urteil eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bestätigt. Dabei ging es um den sogenannten Familienflüchtlingsschutz. Der wird der Gattin oder dem Ehemann eines Flüchtlings unter bestimmten Bedingungen „automatisch“ gewährt, wie das OVG mitteilt. Dafür muss die Gattin oder der Ehemann die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling selbst gar nicht erfüllen.
Hat der Flüchtling in seinem Herkunftsstaat mehrere Frauen geheiratet, kann nur eine davon diesen Familienflüchtlingsschutz bekommen. Nach Auffassung des OVG regeln das sowohl das deutsche als auch das EU-Recht. Alle weiteren Frauen können jedoch einen Asylantrag stellen, denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge individuell prüfen muss.
Im vorliegenden Fall hatte die betroffene Person lediglich einen sogenannten subsidiären Schutz zugesprochen bekommen. Ein solcher Schutz wird anerkannt, wenn einer Person im Herkunftsland „ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen“, erklärt das Amt auf seiner Internetseite. Im Berufungsverfahren ging es jedoch nicht um diese Entscheidung.
Gegen das Urteil vom OVG kann Revision eingelegt werden – „wegen grundsätzlicher Bedeutung“, so die Behörde. (Tsp)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de