Analyse vom Berliner Mieterverein: Gegen Mietpreisbremse verstoßen fast ausschließlich private Vermieter

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Analyse vom Berliner Mieterverein: Gegen Mietpreisbremse verstoßen fast ausschließlich private Vermieter - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Christoph Soeder Update Analyse vom Berliner Mieterverein: Gegen Mietpreisbremse verstoßen fast ausschließlich private Vermieter

Vor allem Private verstoßen gegen die seit 2015 geltende Mietpreisbremse. Die Verordnung sei derzeit weitgehend wirkungslos, kritisiert der Berliner Mieterverein.

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Verstöße gegen die Mietpreisbremse in Berlin werden fast ausschließlich von privaten Wohnungsunternehmen oder privaten Vermietern begangen. Das geht aus einer Erhebung des Berliner Mietervereins (BMV) hervor, die am Donnerstag vorgestellt wurde.

Der BMV analysierte rund 1000 seiner etwa 6000 Beratungsfälle aus dem Jahr 2021 mit einem Anfangsverdacht auf Verstoß gegen die Mietpreisbremse. In zwei Dritteln der Fälle, bei denen die Vermieter bekannt waren, handelte es sich um private Wohnungsunternehmen, in knapp 30 Prozent um private Einzelvermieter.

In fast allen Fällen mit einem Anfangsverdacht (94 Prozent) habe der BMV am Ende auch einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse feststellen können, heißt es.

„Wir sind empört, dass die Politik seit Jahren zuschaut, wie die gesetzlich verankerte Mietpreisbremse umgangen wird und damit weit hinter den gewünschten Wirkeffekten in den angespannten Wohnungsmärkten zurückbleibt“, sagte Wibke Werner, Geschäftsführerin des BVM. „Der offenkundig nachlässige Umgang mit der Mietpreisbremse mündet nicht nur in steigende Wiedervermietungsmieten. Wir haben es hier mit gesetzeswidrig vereinbarten Mieten zu tun.“

Angebotsmieten seit 2021 um 60 Prozent gestiegen

Die seit 2015 geltende Mietpreisbremse regelt, dass die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete im Grundsatz höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist dem Berliner Mietspiegel zu entnehmen.

Für die Mietpreisbremse gelten zahlreiche Ausnahmen. Sie greift unter anderem nicht nach umfassenden Modernisierungen, für Neubauwohnungen oder wenn die vorherige Miete bereits höher lag.

Der Berliner Mieterverein hält die Mietpreisbremse in Berlin wegen der vielen Ausnahmen und unzureichenden Durchsetzungsmöglichkeiten für weitgehend wirkungslos. Zwar gibt es keine exakten Zahlen dazu, wie viele Verstöße gegen die Mietpreisbremse auftreten. Allerdings verweist der Verein auf die Entwicklung der Angebotsmieten in den vergangenen Jahren: Laut dem Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin ist der Median der Angebotsmieten in Berlin seit 2012 um 60 Prozent von 7,20 Euro pro Quadratmeter auf 11,54 Euro im Jahr 2022 gestiegen.

Der BMV fordert daher, die Mietpreisbremse zu verschärfen. Unter anderem sollen alle Ausnahmen – bis auf die für Neubauten – wegfallen. Des Weiteren sollten Verstöße gegen die Mietpreisbremse sanktioniert sowie eine externe Durchsetzungsstelle eingerichtet werden.

CDU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine „Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse“ verständigt. Die Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen bestätigte dem Tagesspiegel außerdem, dass man die Einführung von Sanktionen prüfen wolle, verwies aber auf rechtliche Hürden sowie die Bundeskompetenz.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), in dem sowohl private als auch landeseigene Wohnungsunternehmen organisiert sind, lehnt eine Sanktion von Verstößen gegen die Mietpreisbremse hingegen ab. „Die BBU-Mitgliedsunternehmen halten sich selbstverständlich an geltendes Mietrecht“, sagte Verbandssprecher David Eberhart dem Tagesspiegel. „Es gibt aber auch ‚schwarze Schafe‘, die sich den sehr angespannten Berliner Wohnungsmarkt zunutze machen.“ 

Der BBU spricht sich für den Ausbau der Beratungen von Mieterinnen und Mietern auf Bezirksebene aus sowie für eine „geeignet Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse“. Die beste Mietpreisbremse bleibe ein entspannter Wohnungsmarkt, sagte Eberhart. „Deshalb muss vor allem auch der Neubau bezahlbarer Mietwohnungen vorangebracht werden.“ 

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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