© imago/A. Friedrichs Weil Radfahrer immer schneller werden : Berliner Senat prüft Größe von Verkehrsschildern
Die Verkehrsverwaltung prüft, ob Radweg-Schilder größer werden müssen, weil das Tempo steigt. Nach dem Unfalltod einer Frau hatte es bereits Kritik gegeben.
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Im Oktober 2022 wurde eine junge Radfahrerin an der Bundesallee in Berlin von einem Betonmischer überrollt und getötet. Der Unfall machte bundesweit Schlagzeilen, weil Klimaaktivisten den Einsatz der Feuerwehr behindert haben sollen. Kurz nach dem schrecklichen Unfall hatten Fahrradaktivisten aber auch kritisiert, dass das Schild, das den Radweg an der Wilmersdorfer Hauptstraße als benutzungspflichtig kennzeichnet, zu klein sei.
Nun reagiert die Berliner Verkehrsverwaltung. „Aufgrund des steigenden Geschwindigkeitsniveaus beim Radverkehr wird die Verwaltungspraxis dahingehend überprüft, unter welchen Bedingungen die Größe von Verkehrszeichen anzupassen ist“, teilte Sprecherin Sara Lühmann mit.
© Jörn Hasselmann
Gefragt hatte der Tagesspiegel, ob das Schild an der Bundesallee Ecke Nachodstraße die richtige Größe habe. „Die Erkennbarkeit ist im vorliegenden Fall gegeben“, sagte Lühmann. Allerdings sei die Größe von Verkehrszeichen in der Straßenverkehrsordnung gar nicht vorgegeben. „Es gilt vorrangig der allgemeine Sichtbarkeitsgrundsatz. Demnach wird ein Verkehrszeichen wirksam, wenn es wahrgenommen werden kann“, erklärte die Sprecherin die rechtliche Lage. Die an der Bundesallee und an anderen Stellen im Stadtgebiet verwendete Schildergröße orientiere sich unter anderem „an den durchschnittlich geringeren Fahrgeschwindigkeiten“ von Radfahrern.
Auslöser der nun beginnenden Überprüfung sei, dass „die Geschwindigkeit von Radverkehr durch die Zunahme an E-Bikes generell zunimmt“. Auch die an der Bundesallee getötete Sandra U. fuhr ein hochwertiges, schnelles Sportrad. Wann die Überprüfung abgeschlossen sein werde, blieb offen. „Einen Zeithorizont gibt es nicht“, teilte Lühmann mit.
© Tagesspiegel/Rita Böttcher
Das kurze, etwa 100 Meter lange Stück zwischen Nachodstraße und Spichernstraße ist der einzige Abschnitt an der Bundesallee Richtung Norden, an dem der Radweg benutzungspflichtig ist. Das kleine blaue, runde Schild mit dem Fahrradsymbol weist darauf hin.
Fahrradaktivisten hatten nach dem Unfall mehrfach behauptet, dass die Frau die Straße benutzen durfte, weil sie geradeaus in die Bundesallee wollte. Dieser Ansicht hatte das Polizeipräsidium eindeutig widersprochen: „Dem benutzungspflichtigen Radweg ist bis zur Einmündung der Spichernstraße zu folgen, um dann an der dortigen Ampel auf der Radwegführung die Spichernstraße nach links in Richtung Bundesallee zu queren.“
Der Tagesspiegel hatte die Polizei um eine rechtliche Einschätzung der Situation gebeten. Zur Größe des Schildes hatte eine Polizeisprecherin auf die Verkehrsverwaltung verwiesen.
An den meisten Berliner Straßen wurden die blauen, runden Schilder mit dem Fahrradsymbol in den vergangenen 20 Jahren abmontiert.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de