Wegen verweigerter Rundfunkbeiträge in Berlin: Keiner sitzt für den RBB im Gefängnis

© dpa/Arno Burgi Wegen verweigerter Rundfunkbeiträge in Berlin: Keiner sitzt für den RBB im Gefängnis

Aber es gab mehr als 300.000 Vollstreckungsersuchen in den vergangenen fünf Jahren, wie eine AfD-Anfrage an den Tag bringt

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Ist Berlin das, was West-Berlin war? Ein Hort der Schwarzseher und Schwarzhörer. Schätzungen gingen damals von bis zu 25 Prozent der Besitzerinnen und Besitzern von Empfangsgeräten aus, die dem Sender Freies Berlin keine Rundfunkgebühr zahlten. Nutzung nach Empfangsgeräten, Rundfunkgebühr, das ist Vergangenheit. Mittlerweile müssen Haushalte qua Existenz den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Art der Vollstreckungsmaßnahmen unbekannt

Aber das funktioniert längst nicht in allen Fällen. Wie aus einer Antwort der Justizverwaltung auf eine Anfrage von Ronald Gläser, der für die AfD im Abgeordnetenhaus sitzt, hervorgeht, wurden vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in Berlin in den vergangenen fünf Jahren über 300.000 (2022: 54.266) Ersuchen zur Vollstreckung nicht gezahlter Rundfunkgebühren an die Finanzämter gestellt. Finanzämter sind in der Hauptstadt laut Justizverwaltung die Vollstreckungsbehörden. Dem Beitragsservice des RBB liegen dabei keine Erkenntnisse über die ausgewählten Vollstreckungsmaßnahmen vor.

Eine Vollstreckung soll die Abgabe einer Vermögensauskunft erzwingen, heißt klarmachen, ob der Haushalt zahlen kann oder nicht. Eine solche Auskunft kann mit Erzwingungshaft erreicht werden. In der Auskunft der Justizverwaltung heißt es: „Niemand wird wegen rückständiger Rundfunkbeiträge in Haft genommen.“ Zwar weiß der RBB nicht, ob die Vollstreckungsbehörden in den Jahren 2018 bis 2022 Haftbefehle erlassen hätten, auch die Finanzbehörden besitzen keine derartigen Aufzeichnungen.

Was die Justizverwaltung aber mitteilen konnte: „Nach Kenntnis des rbb befanden im genannten Zeitraum keine Personen wegen der Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft im Rahmen der Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge in Erzwingungshaft.“

Interessant noch die Zahl, wie viele Beitragskonten sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 im Mahnverfahren – Zahlungserinnerungen, Festsetzungsbescheide, Mahnungen, Vollstreckungsverfahren – befanden. 156.644 private und 8.469 gewerbliche Konten waren im Rückstand. Der Beitragsservice des RBB hat gut zu tun.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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