© Cay Dobberke Wandbild-Streit in Berlin-Charlottenburg: Hostel „Happy Go Lucky“ verweigert Entfernung der Street-Art an seiner Fassade
Das umstrittene Wandbild am Stuttgarter Platz soll verschwinden. Doch der Hostelbetreiber weigert sich. Seine Anwältin droht dem Bezirk Ansprüche im Falle einer Zerstörung an.
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Trotz eines bis zum 1. Oktober befristeten Ultimatums des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf will das Hostel „Happy Go Lucky“ am Stuttgarter Platz die Street-Art an seiner Fassade nicht beseitigen. Das zeigt die Reaktion des Hostel-Eigentümers Alexander Skora auf Nachfragen des Tagesspiegels.
Er sandte uns eine Kopie des Schreibens einer Rechtsanwältin, das diese am vergangenen Mittwoch an Bezirksbürgermeisterin Kirstin Bauch (Grüne) geschickt hat. Darin werden „Schadenersatz-, Schmerzensgeld- und Restitutionsansprüche“ für den Fall einer Zerstörung des Kunstwerks des irischen Künstlers Dom Browne angedroht.
Die Anwältin vertritt Dom Browne, die „Sleep Cheap Hotels Investment GmbH“ von Alexander Skora sowie den US-Unternehmer Alan Wolan, der die Verwertungsrechte am Kunstwerk erworben hat.
Bezirksamt kündigte Zwangsvollstreckung an
Nun kommt es hart auf hart. Ende August hatte das Bezirksamt eine Zwangsvollstreckung angekündigt, sofern Skora nicht Anfang Oktober mit der Entfernung der Street-Art beginne. In einer „Ersatzvornahme“ würde die Fassade dann im Amtsauftrag auf Kosten des Hostels übermalt. In dem jahrelangen Streit hatte die Behörde zuvor eine graue oder beige Farbe gefordert.
Bezirksbaustadtrat Christoph Brzezinski (CDU) sagte dem Tagesspiegel, bisher deute nichts darauf hin, dass Skora noch einlenkt. Zur Zwangsvollstreckung werde es trotzdem nicht sofort nach dem 1. Oktober kommen, weil der Auftrag an einen Fachbetrieb „noch ausgearbeitet werden muss“. Allerdings „haben wir schon ein bisschen etwas vorbereitet“.
Schon vor elf Jahren hatte Alexander Skora die Außenwand des Hostels orangefarben streichen lassen und sie mit ein paar Smileys sowie einem Namensschild des Hostels versehen. Das Ordnungsamt verlangte die Entfernung der „unzulässigen Werbung“ und gewann einen Rechtsstreit.
Doch Skora gab nicht auf: Er ließ die Fassade von Dom Browne besprühen und bemalen. Aus seiner Sicht handelt es sich nun um ein Kunstwerk.
Gegen eine erneute Beseitigungsanordnung klagte der Hosteleigentümer und scheiterte damit im Jahr 2020 beim Berliner Verwaltungsgericht. Dessen Urteil enthielt eine ganz neue Begründung: Die „schreiend bunte“ Street-Art beeinträchtige den Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus am Stuttgarter Platz. Bei einer „Verunstaltung des Ortsbildes“ sei die „Kunstfreiheit nicht schrankenlos“. Einen Berufungsantrag verwarf das Oberverwaltungsgericht im vergangenen Mai.
- Charlottenburg-Wilmersdorf
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de