Verbotene Liebe im Knast vor Gericht: Berliner Justizbeamtin hatte Sex mit Sextäter

© imago images/Jürgen Ritter

Mildes Urteil für eine Beamtin der JVA Tegel: Sie hatte im Gefängnis Sex mit einem seit mehr als 20 Jahren einsitzenden Sicherungsverwahrten.

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Der Paragraf 174a gehört zu den unbekannteren im Strafgesetzbuch: „Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen.“ Lana Till (Name geändert) kennt den 174a gut.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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